ikr: Insider-Informationen - Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 3. Juni 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Marktmissbrauchsgesetzes verabschiedet.
Durch die Vernehmlassungsvorlage soll das seit 1. Februar 2007 geltende Marktmissbrauchsgesetz (MG), mit welchem die Richtlinie 2003/6/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Insider-Geschäfte und Marktmanipulation (Marktmissbrauch) umgesetzt wurde, im Bereich Insider-Informationen ergänzt werden. Im Rahmen einer Überprüfung wurden gewisse Mängel bei der Umsetzung festgestellt, die es zu beheben gilt.
Nach geltendem Recht ist nur der Missbrauch einer Insider-Information nach Art. 23 MG unter Strafe gestellt. Ergänzend dazu gilt es nun entsprechend den Vorgaben der europäischen Richtlinie auch gesetzlich zu regeln, dass Emittenten betreffend Insider-Informationen, die sie unmittelbar betreffen, grundsätzlich einer Veröffentlichungspflicht unterliegen. Eine Veröffentlichungspflicht besteht ebenfalls, wenn Insider-Informationen von Emittenten oder von ihnen beauftragten Personen an Dritte weitergegeben werden. Ausserdem ist es die Pflicht von Emittenten oder von ihnen Beauftragen ein Insider-Verzeichnis zu führen. Dieses Verzeichnis hat Angaben zu den Personen zu enthalten, die regelmässig oder anlassbezogen Zugang zu Insider-Informationen mit direktem oder indirektem Bezug zum Emittenten haben. Es ist regelmässig zu aktualisieren und auf Anfrage der Finanzmarktaufsicht (FMA) vorzulegen.
Bei den Bestimmungen des Marktmissbrauchsgesetzes gilt es zu beachten, dass diese sowohl für alle der Aufsicht der FMA unterstellten Finanzintermediäre als auch für andere Nicht-Finanzunternehmen Anwendung finden, welche als Emittenten ihre Finanzinstrumente auf einem geregelten Markt im EWR zugelassen haben oder einen Antrag auf Zulassung gestellt haben.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 11. Juli 2014.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09