ikr: Allgemeinverbindlicherklärung des Gesamtarbeitsvertrags für das Informatikgewerbe
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 10. Juni 2014, nachdem die Vernehmlassungsfrist ohne Einwände geblieben ist, den Gesamtarbeitsvertrag sowie die Lohn- und Protokollvereinbarungen für das Informatikgewerbe als allgemeinverbindlich und damit für alle dieser Branche angehörenden Betriebe als verbindlich erklärt.
Der Verordnungstext ist auf der Internetseite www.amtsblatt.llv.li abrufbar.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Ute Hammermann, Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 69 91