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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Verordnung zum Schutze der Grundwasserpumpwerke "Oberau" und "Spetzau"

Vaduz (ots/ikr) -

In ihrer Sitzung vom 1. Juli 2014 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Verordnung zum Schutze der Grundwasserpumpwerke "Oberau" und "Spetzau" der Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland genehmigt.

Umfangreiche hydrogeologische Abklärungen

Nach Art. 34 des Gewässerschutzgesetzes obliegt es der Regierung, mittels Verordnung Schutzzonen und -areale zum Schutze der Wasserversorgung festzulegen. Das bestehende Grundwasserpumpwerk "Oberau" vermag die Trinkwasserversorgung langfristig nicht zu sichern, weshalb weitere Möglichkeiten für zukünftige Grundwasserpumpwerke zu evaluieren waren. Die Wasserversorgung Liechtensteiner Unterland hat in den vergangenen Jahren umfangreiche hydrogeologische Abklärungen für die Ausscheidung der Schutzzonen für das bestehende Grundwasserpumpwerk "Oberau" und das zukünftige Pumpwerk "Spetzau" durchführen lassen. Gestützt auf die vorliegenden hydrogeologischen Fachgutachten und in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Umwelt wurde der Entwurf für die Verordnung zum Schutze der Grundwasserpumpwerke "Oberau" und "Spetzau" sowie der entsprechende Umgrenzungsplan für die Schutzzonen ausgearbeitet.

Befristete Zulässigkeit von Acker-, Gemüse-, Obst- und Gartenbau in der Schutzzone

Den im Auflageverfahren eingegangenen Einwänden konnte mittels Bodenabtausch und einer Übergangsbestimmung in der Verordnung Rechnung getragen werden. Diese Übergangsbestimmung regelt insbesondere auch die befristete Zulässigkeit von Acker-, Gemüse-, Obst- und Gartenbau in der Schutzzone der Grundwasserpumpwerke "Oberau" und "Spetzau".

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83

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