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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Zuschlag für die erweiterte obligatorische Krankenpflegeversicherung ab 1. Januar 2015

Vaduz (ots/ikr) -

Seit 2014 gibt es zwei Formen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP): Die "Standard" OKP und die erweiterte OKP. Letztere ermöglicht die freie Wahl unter geeigneten ambulanten Leistungserbringern. Die Regierung hat den Zuschlag für die erweiterte OKP für 2015 mit monatlich CHF 40 für Erwachsene, CHF 20 für Jugendliche und CHF 10 für Kinder festgelegt. Die Zuschläge bleiben somit gegenüber 2014 unverändert.

Wahlfreiheit unter ambulanten Leistungserbringern

Die 2014 neu eingeführte erweiterte OKP ermöglicht bei ambulanten Behandlungen die freie Wahl des Leistungserbringers. Mit dieser Versicherungsform werden die Kosten auch bei nicht zur OKP zugelassenen Leistungserbringern zu 100% bis maximal zur Höhe der geltenden Tarife übernommen.

Festgesetzte, einheitliche Prämie (Zuschlag)

Die Prämie für die erweiterte OKP wird als Zuschlag zur OKP-Standard-Prämie von der Regierung nach Anhörung des Liechtensteinischen Krankenkassenverbandes (LKV) jährlich mit Verordnung festgelegt. Der Zuschlag gilt einheitlich für alle Kassen. Ab 1. Januar 2015 beträgt er monatlich unverändert CHF 40 für Erwachsene, CHF 20 für Jugendliche und CHF 10 für Kinder.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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