ikr: Interpellationsbeantwortung zur Liechtensteinischen Landesbank
Vaduz (ots/ikr) -
Am 27. Februar 2014 haben die Abgeordneten Herbert Elkuch, Erich Hasler, Harry Quaderer und Pio Schurti der DU-Fraktion eine Interpellation zur Liechtensteinischen Landesbank AG (LLB) eingereicht, welche verschiedene Fragen zur Thematik der Staatsgarantie und möglicher Risiken umfasste.
Die Regierung führt in der Beantwortung der Interpellation aus, was die Staatsgarantie umfasst und wie sich die Höhe der Abgeltung berechnet. Der Bestand einer Staatsgarantie ist im Landesbankgesetz geregelt, wohingegen die Abgeltung in einer Vereinbarung zwischen Land und LLB festgelegt ist. Die Regierung plant nicht, dem Landtag hierzu eine Änderung vorzuschlagen. Ebenfalls wird die Staatsgarantie zu Gunsten der Liechtensteinischen Landesbank AG mit denjenigen mehrerer schweizerischer Kantonalbanken verglichen. Der Vergleich zeigt, dass die Abgeltung der LLB relativ gesehen höher als bei den schweizerischen Kantonalbanken und im Gegensatz zu diesen auf Sparguthaben und Kassenobligationen eingeschränkt ist.
Weiters enthält die Interpellationsbeantwortung Ausführungen zur aktuellen Strategie der Liechtensteinischen Landesbank im Zusammenhang mit Risikofragen. Auch wurde in der Interpellation die "Too big to fail"- Problematik angesprochen. Hierzu wird in der Beantwortung über den aktuellen Stand der internationalen und nationalen gesetzlichen und organisatorischen Entwicklungen informiert. Mit der kürzlich erfolgten Verabschiedung der RRD-Richtlinien (Recovery and Resolution Directive) durch die EU können die Vorarbeiten zu einem liechtensteinischen Bankenkonkursrecht und einer Anpassung des Einlagensicherungsfonds der Banken weitergeführt werden. Mit dieser Richtlinie werden Präventivmassnahmen zur Stabilität des Finanzsystems definiert. Hierzu werden je Institut Sanierungspläne erarbeitet, welche das spezifische Geschäftsmodell berücksichtigen.
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