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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Mit der Verabschiedung der Stellungnahme zur Abänderung des Steuergesetzes an der Regierungssitzung vom 8. Juli 2014 kann die Vorlage in der September-Sitzung des Landtags in zweiter Lesung behandelt und verabschiedet werden.

Anlässlich der ersten Lesung des Berichtes und Antrages fanden im Bereich der Ertragssteuer insbesondere zu folgenden Bestimmungen Diskussionen statt: Die Ermittlung des modifizierten Eigenkapitals, die Freistellung von der Mindestertragssteuerpflicht sowie die Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven. Betreffend Eigenkapitalzins schlägt die Regierung vor, am derzeitigen System der Koppelung und somit an der in der Vernehmlassung sowie im Bericht und Antrag vorgeschlagenen Regelung festzuhalten. Die vorgeschlagene Regelung wird von den Verbänden mitgetragen. Mit einer Inkraftsetzung für das Steuerjahr 2014 können - je nach konjunktureller Entwicklung - Mehreinnahmen von rund CHF 14 bis 15 Mio. bereits im Rechnungsjahr 2015 erzielt werden. In der Stellungnahme wird zudem ein Mehrjahresvergleich der Steuereinnahmen zwischen dem alten und dem neuen Steuergesetz vorgenommen. Es zeigt sich, dass primär die Gewinneinbrüche der Unternehmen sowie die steuerlich anrechenbaren Verlustvorträge für den Einbruch der Steuereinnahmen in den letzten Jahren verantwortlich waren. Die durchschnittlichen Einnahmen der Jahre 2005 bis 2010 hätten nach dem neuen Steuergesetz rund 98% jener des alten Steuergesetzes betragen. Beim Durchschnitt 2005 bis 2012 sind es 93%, was auf die höhere Volatilität der Steuereinnahmen unter dem neuen Steuergesetzes zurückzuführen ist.

Gegenüber der Vorlage im Bericht und Antrag wird auch eine Änderung betreffend die Mindestertragssteuer vorgeschlagen. An der heutigen Regelung, welche für Gewerbebetriebe bis zu einer durchschnittlichen Bilanzsumme von CHF 500'000 über die letzten drei Geschäftsjahre eine Befreiung von der Mindestertragssteuer vorsieht, soll grundsätzlich festgehalten werden. Die Bilanzsummengrenze soll jedoch auf CHF 100'000 gesenkt werden. Damit können viele Kleinunternehmen von dieser Regelung weiterhin profitieren. Beibehalten wird die im Bericht und Antrag vorgeschlagene Regelung zur Verpflichtung zur Absteuerung der Altreserven.

Im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer gab hauptsächlich Fragen zur Beschränkung der Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge sowie zur Streichung des 30%igen Freibetrages bei Renten der betrieblichen Personalvorsorge. Aufgrund der Diskussionen im Landtag wird seitens der Regierung für die 2. Lesung eine Änderung der Abzugsmöglichkeiten für Einkäufe in Einrichtungen der betrieblichen Personalvorsorge vorgeschlagen. Neu soll für (einmalige und laufende) Beiträge und Prämien ein Abzug bis 18 % der Einkünfte möglich sein. An der Streichung des 30%igen Freibetrages soll nach Ansicht der Regierung festgehalten werden.

Kontakt:

Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09

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