ikr: SEPA - Bericht und Antrag zur Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 12. August 2014 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Zahlungsdienstegesetzes verabschiedet.
Der Begriff SEPA (Single Euro Payments Area) steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum. Innerhalb diesem wird bei elektronischen Zahlungen in Euro nicht mehr zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Damit führt SEPA zur Verwirklichung eines einheitlichen Binnenmarktes im bargeldlosen Zahlungsverkehr.
Durch die Verordnungen (EG) Nr. 924/2009 und (EU) 260/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates wird sichergestellt, dass für grenzüberschreitende Zahlungen in Euro die gleichen Entgelte wie für entsprechende Euro-Zahlungen innerhalb eines Mitgliedstaates erhoben werden. Für die Entwicklung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums ist daher die Schaffung eines integrierten Marktes für elektronische Zahlungen in Euro ohne Unterscheidung zwischen Inlandszahlungen und grenzüberschreitenden Zahlungen vorgesehen. SEPA soll die derzeitigen inländischen Zahlungsdienste ersetzen und durch Einführung offener, gemeinsamer Zahlungsstandards, -regeln und -praktiken und durch eine integrierte Zahlungsverarbeitung sichere, nutzerfreundliche und zuverlässige Euro-Zahlungsdienste zu konkurrenzfähigen Preisen bieten.
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Ministerium für Präsidiales und Finanzen
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