ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Organismengesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
In der Sitzung vom 26. August 2014 hat die Regierung den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über den Umgang mit genetisch veränderten, pathogenen oder gebietsfremden Organismen (Organismengesetz; ORGG) verabschiedet. Das ORGG basiert auf EWR-Richtlinien sowie dem schweizerischen Organismenrecht. Da sowohl im EWR-Recht als auch in der Schweiz zwischenzeitlich verschiedene Rechtsentwicklungen stattgefunden haben, ist das liechtensteinische Organismengesetz anzupassen.
Das Organismengesetz bezweckt den umfassenden Schutz von Mensch und Umwelt gegen schädliche oder lästige Einwirkungen, die sich aus dem Umgang mit Organismen, ihren Stoffwechselprodukten oder ihren Abfällen ergeben können. In diesem Sinne stellt sich das Gesetz in die Reihe der Gesetze, welche die Erhaltung einer intakten Umwelt zum Ziel haben, wie beispielsweise das Umweltschutzgesetz und das Gewässerschutzgesetz.
Der Vernehmlassungsbericht ist ab sofort bis zum Ablauf der Vernehmlassungsfrist am 28. November 2014 unter www.rk.llv.li - Vernehmlassungen einsehbar und kann auch bei der Regierungskanzlei bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83