ikr: Bericht und Antrag zum FATCA-Abkommen und FATCA-Gesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) zielt darauf ab, dass sämtliche im Ausland gehaltenen Konten von US-Steuerpflichtigen in den USA tatsächlich besteuert werden. Liechtenstein hat am 16. Mai 2014 ein FATCA-Abkommen nach dem Modell 1 sowie ein Memorandum of Understanding (MoU) mit den USA unterzeichnet. Nach dem Abkommen sind liechtensteinische Finanzinstitute verpflichtet, Informationen über Konten von US-Personen an die Steuerverwaltung zu melden. Diese Informationen werden von der Steuerverwaltung anschliessend an die US-Steuerhörde (IRS) weitergeleitet.
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 26. August 2014 den Bericht und Antrag zum FATCA-Abkommen und zum FATCA-Gesetz an den Landtag verabschiedet. Die Grundsätze der Umsetzung von FATCA wurden unter Mitwirkung der betroffenen Verbände im Rahmen einer FATCA-Arbeitsgruppe ausgearbeitet.
Auf Basis des FATCA-Abkommens regelt das FATCA-Gesetz insbesondere die Pflichten liechtensteinischen Finanzinstitute (v. a. die Registrierungspflicht, die FATCA-Sorgfaltspflichten und die Meldepflichten), die Weiterleitung der Informationen durch die Steuerverwaltung, die anwendbaren Verfahren samt Auskunftspflichten und der Kontrolle sowie die Strafen gegen Widerhandlungen.
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