ikr: Regierung spricht sich für Beitritt zum UNO-Übereinkommen über Staatenimmunität aus
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat einen Bericht und Antrag betreffend Beitritt zum UNO-Übereinkommen über die Immunität von Staaten und ihres Vermögens von der Gerichtsbarkeit zuhanden des Landtags verabschiedet. Das Abkommen schafft eine einheitliche Praxis und trägt somit zur Weiterentwicklung des Völkerrechts bei.
Bis weit ins vergangene Jahrhundert herrschte im Völkerrecht die Meinung vor, dass Staaten und ihre Vermögen vor Gerichten anderer Staaten immun sind. Mit der zunehmenden Tätigkeit von Staaten als wirtschaftliche Akteure wurde dieses Konzept jedoch aufgeweicht. Das UNO-Übereinkommen über die Immunität der Staatenregelt regelt, in welchen klar definierten Ausnahmefällen Staaten der Gerichtsbarkeit anderer Länder unterworfen sind. Damit wird gleichzeitig die Immunität von Staaten in der Mehrheit der Fälle verankert.
Ein Beitritt zu diesem Übereinkommen liegt aus Sicht der Regierung im Interesse Liechtensteins. Es bietet eine Grundlage, auf die sich Staaten in Streitfällen zu Fragen der Immunität berufen können und schafft so Rechtssicherheit. Gleichzeitig kann Liechtenstein durch den Beitritt erneut sein aktives Engagement für die Weiterentwicklung und Stärkung des Völkerrechts untermauern.
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