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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Korruptionsstrafrechtsrevision verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16 September 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Revision des Korruptionsstrafrechts verabschiedet.

Das Korruptionsstrafrecht des liechtensteinischen Strafgesetzbuches wird an die internationalen Vorgaben angepasst. Erstmals wird die aktive und passive Bestechung im privaten Sektor unter Strafe gestellt. Mit der Einführung des neuen Tatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr sowie der umfassenden Überarbeitung der bestehenden Korruptionsstraftatbestände und der neuen Legaldefinition des Amtsträgers wird den internationalen Umsetzungsverpflichtungen aus dem Strafrechtsübereinkommen des Europarats über Korruption und dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption Rechnung getragen sowie der österreichischen Rechtsentwicklung als traditionelle Rezeptionsvorlage gefolgt.

Ebenfalls eine Revision erfährt das System der vermögensrechtlichen Anordnungen im dritten Abschnitt des Strafgesetzbuches. Neben der Einführung einer Bestimmung über Konfiskation werden die Verfallsbestimmungen neu gestaltet und die Vorschriften über die Abschöpfung der Bereicherung aufgehoben. Mit diesen Abänderungen wurden auch eine Reihe von Adaptierungen in der Strafprozessordnung und in verschiedenen Materiengesetzen notwendig.

"Liechtenstein setzt mit dieser Reform des Strafgesetzbuches einen wichtigen Schritt, um die weiterentwickelten internationalen Normen im Kampf gegen Korruption einzuhalten und ein Rechtsgefälle im deutschsprachigen Raum zu vermeiden", betont Vize-Regierungschef Thomas Zwiefelhofer.

Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 16. Dezember 2014. Aufgrund der Einführung des Straftatbestands der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und der neuen Definition des Rechtsbegriff des Amtsträgers im Strafgesetzbuch sind u.a. auch die öffentlichen Unternehmen und die Gemeinden zur Stellungnahme eingeladen worden. Der Vernehmlassungsbericht kann aber auch von allen anderen Interessierten bei der Regierungskanzlei bzw. über deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

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