ikr: Umweltverträglichkeitsprüfung: Gebührenverordnung erlassen
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. Oktober 2014 die Verordnung über die Einhebung von Gebühren nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung genehmigt. Die Verordnung ist analog der neueren Gebührenverordnungen der Landesverwaltung aufgebaut. Die Bemessung der Gebühren erfolgt grundsätzlich nach Aufwand und bewegt sich im Rahmen der Gebührenansätze der Schweizer Kantone. Die absolute Gebührenhöhe ist auf 0,2 Prozent der projektierten Kosten bzw. auf maximal 30'000 Franken limitiert.
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Stephan Jäger
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