ikr: Bericht und Antrag zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2016 - 2019 verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 21. Oktober 2014 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Anpassung des Faktors(k) zur Festlegung des Mindestfinanzbedarfs für die Finanzausgleichsperiode 2016 - 2019 verabschiedet.
Das heutige Finanzausgleichssystem beinhaltet mit dem Faktor(k) eine einzige, gesetzlich fixierte Steuerungsgrösse. Mit diesem Faktor wird die Höhe des sogenannten Mindestfinanzbedarfs der Gemeinden festgelegt, basierend auf den durchschnittlichen Pro-Kopf-Ausgaben der Gemeinden der letzten vier Jahre. Mit diesem Vorgehen soll für die Gemeinden während einem Vierjahreszeitraum in Bezug auf die Einnahmen aus dem Finanzausgleich Planungssicherheit geschaffen werden.
Mit dem Bericht und Antrag beantragt die Regierung, der für die Jahre 2014/2015 vom Landtag beschlossenen Faktors(k) in Höhe von 0.71 für die Finanzausgleichsperiode 2016 - 2019 beizubehalten. Von einer Senkung des Faktors sieht die Regierung aufgrund der verabschiedeten Finanzplanung aus aktueller Sicht bewusst ab.
Auf Basis der Ausgaben der Gemeinden ergibt sich für 2016 - 2019 ein Mindestfinanzbedarf pro Kopf von CHF 5'006. Die sich daraus ergebenden konkreten finanziellen Konsequenzen für das Land und die Gemeinden sind vor allem aufgrund gesetzlicher Anpassungen im Bereich der Steuern für die Zukunft nur schwer abzuschätzen. Die Regierung rechnet durch die Festlegung des Mindestfinanzbedarfs bei CHF 5'006 für 2016 bis 2019 mit einer Senkung des Finanzausgleichsvolumens um rund CHF 2 Mio. pro Jahr.
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