ikr: Regierung genehmigt Abänderung der CO2-Verordnung
Vaduz (ots/ikr) -
In ihrer Sitzung vom 2. Dezember 2014 hat die Regierung des Fürstentums Liechtenstein die Abänderung Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) genehmigt. Diese Abänderung folgt inhaltlich einer Änderung der CO2-Verordnung in der Schweiz, welche am 8. Oktober 2014 durch den Bundesrat verabschiedet wurde. Die Änderungen haben nur geringe Auswirkungen auf das hiesige CO2-Abgabensystem.
Gemäss Staatsvertrag zwischen Liechtenstein und der Schweiz betreffend die Umweltabgaben (LGBl. 2010, Nr. 13) übernimmt Liechtenstein die Vorschriften der schweizerischen Bundesgesetzgebung über die Umweltabgaben in sein Landesrecht. Hiervon erfasst sind auch Änderungen, welche in der Schweiz auf Verordnungsebene vorgenommen werden. Auf der Grundlage der ersten Erfahrungen in der Schweiz wurde die bisherige CO2-Verordnung präzisiert und einige technische Anpassungen vorgenommen.
Neben einigen allgemeinen sprachlichen Änderungen waren auch Änderungen innerhalb der Vorschriften über die CO2-Emissionen von erstmals in Verkehr gesetzten Personenwagen in Liechtenstein zu übernehmen. Es werden hierbei die Vollzugsmodalitäten zwischen Grossimporteuren und dem Bundesamt für Umwelt (BAFU) genauer geregelt.
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