ikr: Stärkung des Fondsplatzes - Regierung schlägt Abänderung des UCITSG vor
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 2014 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (UCITSG) verabschiedet.
Mit der Abänderung von zwei Bestimmungen im UCITSG soll eine im Vergleich zu den europarechtlichen Vorgaben bestehende Überregulierung beseitigt werden. Diese hat sich für die Fondsindustrie in Liechtenstein als sehr ungünstig und wettbewerbsnachteilig erwiesen. Dazu ist es erforderlich, dass bestimmte in Art. 49 UCITSG als so genannte andere Strukturmassnahmen erfasste Sachverhalte neu im Art. 11 UCITSG als Prospektänderung geregelt werden. Damit kann ein im Vergleich zu anderen Fonds-Jurisdiktionen zu hoher Gebühren- und Verwaltungsaufwand, zum Beispiel bei Rechtsformwechsel, Sitzverlegung, Wechsel von Verwaltungsgesellschaften oder Verwahrstellen vermieden werden. Der Fondsplatz Liechtenstein soll so für Fondspromotoren, Fondverwaltungen und Anleger attraktiver gestaltet werden.
Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder über www.rk.llv.li (Vernehmlassungen) bezogen werden. Die Vernehmlassungsfrist endet am 16. Januar 2015.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Katja Gey, Stabsstelle für internationale Finanzplatzagenden
T +423 236 60 55