ikr: Regierung genehmigt Abänderung der Energieeffizienzverordnung
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in Ihrer Sitzung vom 13. Januar 2015 die Abänderung der Verordnung vom 27. Mai 2008 über die Förderung der Energieeffizienz und der erneuerbaren Energien (Energieeffizienzverordnung) beschlossen.
Im Nachgang zur Teilrevision des Energieeffizienzgesetzes (EEG) im Dezember-Landtag letzten Jahres hat die Regierung die Energieeffizienzverordnung (EEV) den neuen gesetzlichen Vorgaben angepasst.
Mit der angepassten und neu strukturierten Verordnung werden die im Gesetz vorgegebenen Höchstförderbeiträge auf Verordnungsstufe konkretisiert, die Höhe der Einspeisevergütung (neu ab Februar für das Jahr 2015: 10 Rp. pro Kilowattstunde) festgelegt, die Höhe der Förderumlage auf 1.0Rp/kWh festgelegt, die Details zur Förderung von Minergie-A- und Minergie-P-Standard-Bauten geregelt und die Förderung der Kategorie "Wärmepumpenboiler" näher definiert. Gleichzeitig wird die Pflicht der Energiekommission festgeschrieben, Richtlinien für die Einstufung und Vergabe der Förderkategorien "Andere Anlagen und andere Massnahmen" im Sinne des Art. 15 EEG zu erlassen und diese regelmässig an den aktuellen Stand der Technik anzupassen.
Die abgeänderte Verordnung wird gemeinsam mit der EEG-Revision auf den 1. Februar 2015 in Kraft treten.
Kontakt:
Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Jürg Senn, Energiefachstelle Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 64 32