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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Ver-kehrsfähigkeit von Waren

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein zur Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren genehmigt.

Kosten verursachergerecht auferlegen

Die Abänderung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren sieht vor, dass die Marktüberwachungsbehörden eine Gebühr oder Abgabe erheben können, um die im Anwendungsbereich des Gesetzes anfallenden Kosten verursachergerecht dem Veranlasser aufzuerlegen. Dies ist insbesondere bei Geschäften mit einem hohen Prüfungsaufwand gerechtfertigt.

Vereinfachung für Bürger und Ämter

Bei der Anwendung des Gesetzes über die Verkehrsfähigkeit von Waren hat sich gezeigt, dass die Einführung einer Registrierungspflicht auf Verordnungsebene eine Vereinfachung sowohl für Bürger als auch Ämter darstellt. Somit besteht die Möglichkeit für gewisse Tätigkeiten oder Firmenzwecke eine Registrierungspflicht einzuführen, bevor zum bedeutend weitreicheren Mittel einer direkten Bewilligungspflicht gegriffen wird.

Kontakt:

Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 7683

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