ikr: CRD IV - Abänderung der Bankenverordnung verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 20. Januar 2015 die Abänderung der Bankenverordnung sowie die Abänderung weiterer Verordnungen verabschiedet.
Am 1. Februar 2015 tritt die vom Landtag verabschiedete Abänderung des Bankengesetzes sowie die Abänderung weiterer Gesetze im Zuge der Umsetzung der Richtlinie 2013/36/EU sowie der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRD IV-Paket) in Kraft. Die Abänderung der Bankenverordnung und der weiteren Verordnungen dient der Durchführung der vorgenannten Gesetzesänderungen. In der Bankverordnung werden insbesondere die Bestimmungen hinsichtlich der Kapitalpuffer, der Kapitalerhaltungsmassnahmen- und vorsorge sowie die neuen Anforderungen für die Aufsichts- und Leitungsorgane detailliert geregelt.
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Heinz Konzett, Finanzmarktaufsicht
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