ikr: Regierung genehmigt Interpellationsbeantwortung zur Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2015 die Interpellationsbeantwortung zur Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein genehmigt.
Im September 2014 hatte der Landtag die Interpellation der Abgeordneten Helen Konzett Bargetze, Thomas Lageder und Wolfgang Marxer zur Aufdeckung von Vergehen durch die im Rahmen der letzten Steueramnestie erhaltenen Daten an die Regierung überwiesen.
Zu Unrecht bezogene Prämienverbilligungsbeiträge wurden eingefordert
In der Interpellationsbeantwortung wird ausgeführt, dass als Folge der Steueramnestie 2011 bei 90 Personen die Rückzahlung der zu Unrecht bezogenen Prämienverbilligungsbeiträge seitens des Amtes für Gesundheit eingefordert wurde. Im Bereich der Wohnbauförderung sowie bei den Mietbeiträgen waren keine Rückforderungen vorzunehmen. Bei den Ergänzungsleistungen haben die AHV-IV-FAK-Anstalten in einem Fall ungerechtfertigte Leistungen zurückgefordert. Zudem wurden in fünf Fällen zu niedrig entrichtete AHV-Beiträge rückwirkend eingefordert. Im Bereich Stipendien sind in zwei Fällen Rückforderungen erfolgt.
Keine Strafanzeige aufgrund Selbstanzeige sowie Rückzahlung der zu viel bezogenen Beiträge
Zur Frage der Strafanzeige bei Personen, die widerrechtlich Beiträge für einkommensschwache Versicherte bezogen haben, wird ausgeführt, dass aufgrund der erfolgten Selbstanzeigen sowie Rückzahlungen der zu viel bezogenen Beiträge tätige Reue als Strafaufhebungsgrund als erfüllt angesehen wurde, weshalb keine Anzeigen erfolgten.
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