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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Abänderung von Verordnungen nach dem Tierschutzgesetz

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. Februar 2015 sowohl die Abänderung der Tierschutzverordnung als auch der Tierhaltungs-Ausbildungs-Verordnung genehmigt.

Sachliche und formelle Gründe

Die Tierschutzverordnung musste wegen den jüngsten Neuerungen im Tierschutzgesetz geändert werden. Zudem wurde die Rezeptionsvorlage, die Schweizerische Tierschutzverordnung, per 1. Januar 2014 aus vorwiegend sachlichen aber auch formellen Gründen abgeändert. Gleichzeitig gab es auch redaktionelle Anpassungen. Der Revisionsentwurf wurde dem Verein Liechtensteiner Tierärzte, dem Liechtensteinischen Ornithologischen Landesverband, dem Tierschutzverein Liechtenstein sowie der Vereinigung Bäuerlicher Organisationen zur Stellungnahme vorgelegt.

Durch die verschiedenen Adaptionen in der Tierschutzverordnung war auch die zeitgleiche Änderung der Tierhaltungs-Ausbildungs-Verordnung erforderlich.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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