ikr: Respektiere deine Grenzen - Aufruf zur Hundehaltung
Vaduz (ots/ikr) -
Im März beginnt die Natur zu erwachen. Die Tage werden merklich länger, die Sonnenstrahlen spenden spürbar Wärme. Vermehrt zieht es Menschen und Tiere hinaus in die Natur.
Die erst erwachende Natur bietet allerdings vielen Wildtieren noch nicht die benötigte Deckung und den erforderlichen Schutz. Die Naherholungsräume werden wieder zunehmend stärker frequentiert. Die landwirtschaftlichen Futterflächen und Kulturen zeigen in Kürze Wachstumsschübe. Viele Hundehalter gewähren dem geliebten Vierbeiner auf den täglichen Spaziergängen gerne den für eine tiergerechte Hundehaltung nötigen Freilauf(1). Daher gilt auch für den Hundehalter "Respektiere deine Grenzen!" - Dafür befolgt der Hundehalter nachstehende Merksätze/Verhaltensregeln:
- Hunde sind im Freien nicht unbeaufsichtigt.
- Wer einen Hund führt, kann ihn in jeder Situation kontrollieren.
- Hunde kehren auf Abruf zum Halter zurück und werden angeleint bzw. zuverlässig unter Kontrolle gehalten, sobald Wild wahrgenommen wird, Begegnungen mit anderen Hundehaltern, Joggern, Fussgängern oder Fahrradfahrern absehbar sind.
- Während des Freilaufs befindet sich der Hund stets in Sichtweite und Abrufdistanz.
- Hunde stöbern nicht im Unterholz, in Windschutzstreifen, Waldrändern, Uferstreifen von Bächen und Gräben.
- Hunde scheuchen Wildtiere nicht auf und jagen sie nicht.
- Bei unzuverlässigem Abruf und bei Jagdverhalten wird der Hund grundsätzlich an der Leine geführt.
- Hunde laufen nicht in landwirtschaftlichen Saaten und verunreinigen keine Futterwiesen.
- Während der Vegetationszeit hält sich der Hund grundsätzlich nicht im hohen Gras auf.
- Der Hundekot wird in jeder Situation korrekt und so spurlos wie möglich beseitigt.
Die Beachtung der vorstehenden Merksätze und Verhaltensregeln bedingt eine vorausschauende Hundeführung und zielt auf das konfliktfreie und unkomplizierte Zusammenleben im alltäglichen Umgang ab. Hundehalter sind in der Regel auch Tierfreunde. Jeder Einzelne ist daher aufgerufen, mit gutem Beispiel voranzugehen und seine Verantwortung und Sorgfaltspflicht wahr zu nehmen. Damit trägt der Hundehalter dazu bei, dass das Zusammenleben von Menschen und Hunden nicht mit weiteren Vorschriften geregelt werden muss.
Es besteht eine gesetzliche Meldungspflicht von Übertretungen an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen für die im Hundegesetz genannten Organe.
(1)Art. 71 Abs. 1 TSchV, sinngemäss: "Soweit möglich sollen sich Hunde beim Ausführen auch unangeleint bewegen können."
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Karin Kindle, Hundewesen
T +423 236 73 19