ikr: Regierung genehmigt die Abänderung der Verordnung zur Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 10. März 2015 die Abänderung der Verordnung zur Erhaltung und Entwicklung des Berggebietes genehmigt.
Für die Durchführung der Detailprojektierung wurden bisher immer das schriftliche Einverständnis des Bodeneigentümers und die Genehmigung der Regierung vorausgesetzt. Mit der Verordnungsänderung soll abweichend davon die Höhe der Projektkosten neu vorgeben, ob und in welcher Weise die betroffenen Gemeinden sowie die Regierung in die Entscheidung über die Durchführung der Detailprojektierung miteinzubeziehen sind. Das Einverständnis des Bodeneigentümers ist in jedem Fall zwingend erforderlich.
Kontakt:
Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
T +423 236 76 83