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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung verabschiedet die Interpellationsbeantwortung zum Tourismus

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. März 2015 die Interpellationsbeantwortung zum Tourismus verabschiedet. In der Interpellationsbeantwortung nimmt die Regierung Stellung zu verschiedensten Fragestellungen, welche direkt oder indirekt Bezug auf den Tourismus in Liechtenstein nehmen oder in Verbindung mit den entsprechenden Strukturen stehen.

Der Tourismus hat als Querschnittsmaterie eine volkswirtschaftliche, aber auch eine kulturelle und soziale Bedeutung. In den letzten Jahren wurden erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Strukturen im Bereich Tourismus zu optimieren. Das Standortförderungsgesetz, welches per 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist, bildet die Grundlage für die öffentlich-rechtliche Anstalt "Liechtenstein Marketing", mit welcher eine integrierte Organisation mit vorgegebenen Geschäftsfeldern geschaffen wurde. Einen weiteren wichtigen Eckpunkt bildet die Standortstrategie vom November 2014, welche die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Standortförderung definiert und die zukünftigen Stossrichtungen vorgibt.

Schliesslich konnten im Februar dieses Jahres im Rahmen einer Grundlagenstudie erstmals verlässliche Zahlen zur Wertschöpfung des Tourismus in Liechtenstein erhoben werden.

Aufgrund der aufgezeigten Grundlagen werden die weiteren Stossrichtungen im Bereich Tourismus geprüft und bearbeitet.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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