ikr: Bibersofortmassnahmen
Vaduz (ots/ikr) -
Im November 2014 stellte das Amt für Bevölkerungsschutz durch Biber verursachte Schäden an der Hochwasserschutzanlage "Forstrüfesammler" in Schaan fest. Einerseits wurden mehrere Löcher auf der Wasserseite des Dammes und in der Dammkrone entdeckt, andererseits verstopften die Biber das Auslaufbauwerk, sodass der Wasserpegel stieg und das Retentionsvolumen des Sammlers massiv vermindert wurde. Beide Biberaktivitäten in Kombination bewirkten, dass die Dammstabilität nicht mehr gewährleistet werden konnte und damit bei einem Niederschlagereignis eine akute Gefahr eines Dammbruches und somit eine Gefährdung der ÖBB-Eisenbahnlinie bestand.
Zur Verhinderung eines Dammbruches, zur Sicherung der ÖBB-Linie und zu Sanierungsarbeiten wurde als Sofortmassnahme das Wasser aus dem Sammler abgelassen und dieser trockengelegt. Bei der anschliessend durchgeführten Schadenaufnahme des Sammlers kamen 18 Biberhöhlen zum Vorschein, welche über den gesamten Damm verteilt waren. Dessen Stabilität war somit nicht mehr gewährleistet.
Als Konsequenz des fehlenden Wassers wanderten die Biber in die nächsten Hochwasserschutzanlagen der "Nendler Rüfe" ab. Da dort ebenfalls innert kürzester Zeit mit massiven Schäden am Bauwerk und somit einer erneuten Gefahrensituation gerechnet werden musste, verständigten sich das Amt für Bevölkerungsschutz und das Amt für Umwelt als Notmassnahme darauf, die Tiere aus dem Sammler abzufangen. Da keine für Biber geeigneten Lebensräume zur Verfügung standen, welche ein erneutes Einwandern in Hochwasserschutzanlagen mit Sicherheit ausschlossen, mussten die drei gefangenen Tiere getötet werden. Zwei weitere Biber wurden aus denselben Gründen in dem grössten und kostenintensivsten Hochwasserschutzobjekt Liechtensteins, im Hochwasserrückhalteraum "Säga" in Triesen, gefangen und erlegt.
Biber sind in Liechtenstein derzeit nicht besonders geschützt, weshalb sie gemäss dem völkerrechtlichen Übereinkommen der Berner Konvention im Interesse der öffentlichen Sicherheit so bewirtschaftet werden dürfen, dass die Population in ihrem Bestand nicht gefährdet wird. Gemäss Bibermonitoring aus dem Jahr 2014 leben derzeit ca. 120 Tiere im Alpenrheintal (GR, SG, V und FL), weshalb die gezielte Entnahme von einzelnen Individuen den Populationsbestand nicht gefährdet. Den gleichen oder sogar höheren Schutzstatus wie der Biber geniessen momentan in Liechtenstein Arten wie der Eisvogel oder Dohlenkrebse. Da diese Arten ebenfalls in den Rüfesammlern vorkommen, war bei den von den Ämtern gesetzten Massnahmen auch auf diese anderen Arten grösstmögliche Rücksicht zu nehmen.
Momentan wird der Forstrüfesammler für über CHF 200'000 saniert und die Dämme mit Gittern gegen Grabarbeiten von Bibern aber auch Dachsen und Füchsen gesichert. Die gleichen Massnahmen sind ebenfalls mit hohen finanziellen Aufwendungen bei den beiden unteren Sammleranlagen der Nendler Rüfe geplant. Die beiden Vorfälle zeigen, dass das vom Amt für Umwelt und Amt für Bevölkerungsschutz im Jahr 2014 gemeinsam erarbeitete und publizierte Biberkonzept in Bezug auf Hochwassersicherheit laufend überarbeitet und dem aktuellen Kenntnisstand angepasst werden muss. Ebenfalls arbeitet das Land an einem Biber-Gesamtkonzept, welches den Umgang mit dem Biber umfassend regeln soll. Dazu werden die neuen Erkenntnisse über das Verhalten des Bibers fortlaufend einfliessen müssen.
Kontakt:
Amt für Bevölkerungsschutz
Elmar Ritter
T +423 236 68 57
Amt für Umwelt
Helmut Kindle, Leiter
T +423 236 61 97