ikr: Die Regierung erlässt die Sömmerungsverordnung 2015
Vaduz (ots/ikr) -
Anforderungen an die Qualitätskontrolle bei der Milchgewinnung und bei der Milchverarbeitung bilden die wesentlichen Neuerungen der aktuellen Sömmerungsverordnung 2015, welche die Regierung am 14. April 2015 beschlossen hat.
Jedes Jahr erlässt die Regierung eine für den Alpsommer des laufenden Jahres geltende Verordnung über die Sömmerung von landwirtschaftlichen Nutztieren, kurz Sömmerungsverordnung. Diese enthält in kompakter und übersichtlicher Form die wesentlichen für die Alpung von landwirtschaftlichen Nutztieren zu beachtenden Bestimmungen. Neu vorgesehen ist in diesem Alpsommer, dass die Mindestanforderungen an die Qualitätskontrolle bei der Milchgewinnung, beginnend mit der Überprüfung der Eutergesundheit bereits in der ersten Alpwoche durch einen externen Fachmann, über periodische Nachkontrollen und die Befund-basierten Massnahmen explizit auf Verordnungsstufe bestimmt werden. Im Bereich der alpwirtschaftlichen Milchverarbeitung werden die Verwendung der branchenüblichen Fabrikationskontrolle, die Pasteurisationspflicht der Milch für definierte Alpmilchprodukte sowie die mikrobiologischen Prozesskontrollen mit Angabe der zulässigen Höchstwerte vorgeschrieben. Mit diesen Massnahmen reagiert die Regierung auf die Mängel bei der alpwirtschaftlichen Milchverarbeitung der letzten Jahre. Zugleich bildet der Verordnungstext in diesen Bereichen die auf die Verfahrenspraxis in der Alpwirtschaft ausgelegten Leitlinien des Schweizerischen Alpwirtschaftlichen Verbandes ab.
Im Weiteren wird der Alpvogt zur Qualitätssicherung verstärkt in die Pflicht genommen. So muss er gewährleisten, dass nur eutergesunde Tiere zur Milchproduktion herangezogen werden. Zudem obliegt ihm eine Meldepflicht an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen (ALKVW) bei der Überschreitung von Höchstwerten.
Im Bereich der Tiergesundheit werden explizit diejenigen Tierseuchen genannt, auf welche in Verwerfensfällen untersucht werden muss. Damit trägt die Regierung dem weit fortgeschrittenen Sanierungsstatus bei der BVD-Ausrottung im liechtensteinischen Viehbestand Rechnung. Ein allfälliges Infektionsgeschehen soll frühzeitig erkannt werden.
Im Kapitel mit den Vorschriften für den Grenzweidegang werden die letztjährigen Regelungen übernommen. Rinder, deren Halter diese entgegen der Empfehlung des ALKVW auf Alpen in Vorarlberg sömmern, werden bei ihrer Rückkehr einer Verbringungssperre unterstellt und spezifischen Untersuchungen unterworfen. Zudem werden dem Tierhalter bei Sömmerung von Rindern in Vorarlberg sämtliche Kosten überwälzt, welche im Zusammenhang mit den Massnahmen zur Verhinderung einer Tuberkulose-Ausbreitung anfallen.
Die rund 400 Rinder, welche bis 2013 auf Eigenalpen in Vorarlberg gesömmert worden sind, finden ausnahmslos Platz im liechtensteinischen Alpengebiet. Die Bewirtschaftung der in Vorarlberg gelegenen Eigenalpen ist gesichert.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20