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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. April 2015 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Gesetzes über den Liechtensteinischen Rundfunk und des Mediengesetzes verabschiedet. Die Regierung schlägt im Vernehmlassungsbericht Anpassungen in den beiden Gesetzen vor, um den Handlungsspielraum des Liechtensteinischen Rundfunks, vor allem im Bereich der Werbung, zu erweitern, den Programmauftrag anzupassen sowie den Publikumsrat neu auszurichten. Zudem wird der Rechtsrahmen für Onlinemedien harmonisiert.

Im Vernehmlassungsbericht werden ausserdem die Gründe dargelegt, weshalb der Liechtensteinische Rundfunk (Radio L) auch zukünftig über einen Staatsbeitrag und nicht über Rundfunkgebühren finanziert werden soll. Die Streichung des jährlichen Landesbeitrags und die Finanzierung des Liechtensteinischen Rundfunks durch Erhebung von Rundfunkgebühren war im Massnahmenpaket III zur Sanierung des Staatshaushalts vorgeschlagen und im Landtag und in der Öffentlichkeit breit diskutiert worden.

Der Vernehmlassungsbericht kann über die Regierungskanzlei oder über deren Homepage (www.rk.llv.li) bezogen werden. Die Frist läuft bis zum 12. Juni 2015.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Gerlinde Gassner, Generalsekretärin
T +423 236 64 47

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