ikr: Umsetzung einer EU-Richtlinie zum Konsumentenschutzrecht
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 14. April 2015 den Bericht und Antrag zur Abänderung des Konsumentenschutzgesetzes, des E-Commerce-Gesetzes, des Fern-Finanzdienstleistungsgesetzes sowie die Schaffung eines Gesetzes über Fernabsatz- und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge (Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz; FAGG (Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU über die Rechte der Verbraucher) genehmigt.
Die Regierung legt dem Landtag somit eine Gesetzesvorlage zur Verbesserung des Konsumentenschutzes in Liechtenstein vor. Grund dieser Vorlage ist die notwendige Umsetzung der Richtlinie 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (ABl. Nr. L 304 vom 22. November 2011, S. 64), welche in das liechtensteinische Recht überführt werden muss. Diese Richtlinie fasst den Regelungsbestand der Richtlinie 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen sowie der Richtlinie 97/7/EG über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz zusammen und baut deren Schutzbestimmungen in vielerlei Hinsicht aus. Überdies sieht die Richtlinie auch allgemein geltende Informationspflichten des Unternehmers vor und statuiert einige spezifische Regelungen im Bereich des allgemeinen Vertragsrechts zugunsten des Konsumenten.
Die verschiedenen Regelungsinhalte der Verbraucherrechte-Richtlinie werden an unterschiedlichen Stellen im Liechtensteinischen Recht umgesetzt. Die neuen allgemeinen Informationspflichten des Unternehmers, die Regelungen über zusätzliche Zahlungen und Kosten sowie die Richtlinienbestimmungen allgemein-vertragsrechtlichen Charakters werden in den Allgemeinen Teil des Konsumentenschutzgesetzes eingebaut. Jene Kapitel der Richtlinie, die Konsumentenschutzrecht für Fernabsatzverträge und ausserhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge etablieren, sollen zusammengefasst durch ein neues Gesetz in das liechtensteinische Recht übernommen werden, nämlich durch ein neues "Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG). Im Anhang dieses Gesetzes finden sich Musterformulare, die dem Unternehmer die Einhaltung der neuen Bestimmungen erleichtern sollen.
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