ikr: Regierung genehmigt die Abänderung von mehreren Verordnungen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Heilmittelgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 28. April 2015 die Abänderung von mehreren Verordnungen im Zusammenhang mit der Totalrevision des Heilmittelgesetzes genehmigt.
Kompetenzzuweisung durch den Landtag
Mit 1. April 2015 trat das total revidierte Heilmittelgesetz in Kraft, das auf dem schweizerischen Heilmittelgesetz und seinen Ausführungsverordnungen aufbaut. Die Bereiche, in denen kantonale Zuständigkeiten vorgesehen sind, wie beispielsweise die Regelung der Detailhandelsgeschäfte und die Lagerung von Blut und Blutprodukten, wurden geregelt und angepasst. Weiter wurden Lücken aufgrund nicht anwendbarer Zollvertragsbestimmungen im Bereich des Handels im Ausland geschlossen. Der Landtag gab der Regierung dabei Kompetenzen, bestimmte Bereiche näher zu regeln. Von dieser Kompetenzzuweisung macht die Regierung in der neu geschaffenen Heilmittelverordnung Gebrauch.
Totalrevision bringt zahlreiche Änderungen
Im Zuge der Totalrevision waren das EWR-Arzneimittelgesetz, das Betäubungs-mittelgesetz, das Gesundheitsgesetz, das Ärztegesetz, das Tierärztegesetz, das Polizei-gesetz und die Strafprozessordnung abzuändern. In der Folge mussten nun auch die Betäubungsmittelverordnung, die Vorläuferverordnung, die Gesundheitsverordnung und die Gebührenverordnungen überarbeitet werden.
Neue Heilmittelverordnung
Die neu erstellte Heilmittelverordnung regelt die Anwendung verschreibungspflichtiger Arzneimittel durch bestimmte Fachpersonen und den Inhalt von Rezepten. Auch enthält sie die Anforderungen an Detailhandelsbetriebe, insbesondere in Bezug auf die Qualitätssicherung, die Räumlichkeiten und Betriebsführung bei Apotheken und Drogerien sowie die fachliche Eignung von Naturheilpraktikern.
Verordnung zur Abänderung der Gesundheitsverordnung
Da die Bestimmungen für Apotheker bzw. Drogisten bezüglich Räumlichkeiten, Abgabe von rezeptpflichtigen Arzneimitteln, Beschriftung der Arzneimittel und die Anwesen-heitspflicht der Apotheker in die Heilmittelverordnung übergeführt wurden, waren die entsprechenden Artikel in der Gesundheitsverordnung aufzuheben.
Verordnung über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe
Mit der Totalrevision kam es auch zu einer Anpassung des liechtensteinischen Betäubungsmittelgesetzes. Die Betäubungsmittelverordnung und die Verordnung über die Betäubungsmittel und psychotropen Stoffe mussten überarbeitet werden.
Verordnung über den Verkehr mit Drogenausgangsstoffen im EWR
Die Verordnung über den Verkehr mit Drogenausgangsstoffen im EWR ersetzt die Verordnung über die Vorläuferchemikalien und andere Chemikalien, die zur Herstellung von Betäubungsmitteln und psychotropen Stoffen verwendet werden.
Verordnung betreffend die Abänderung der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen
In der Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Gesundheitswesen wurden die bisherigen Bestimmungen betreffend Praxisapotheken für Zahnärzte und Naturheilpraktiker sowie ärztliche Praxisapotheken aufgehoben. Diese werden neu in der Heil- und Betäubungsmittel-Gebührenverordnung geregelt werden.
Verordnung über die Einhebung von Gebühren im Bereich des Heilmittel- und Betäubungsmittelrechts
Die neue Heil- und Betäubungsmittel-Gebührenverordnung ersetzt die bisher geltenden Verordnungen. Die neue Verordnung orientiert sich bei den allgemeinen Gebühren-bestimmungen an den neuesten liechtensteinischen Gebührenverordnungen.
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