ikr: "Tag gegen Lärm" 29. April 2015
Gemeinsam mit Respekt und Toleranz
Vaduz (ots/ikr) -
Bald ist es wieder soweit. Die wärmeren Temperaturen locken die Menschen vermehrt auf die Strasse - auch in den Abend- und Nachtstunden. Mit der zunehmenden Durchmischung von Wohn- und Ausgehzonen verschärft sich die Problematik zwischen den Nachtschwärmern und dem Ruhebedürfnis der Nachbarschaft.
Gerade Menschen in Feierlaune verursachen Lärm, das lässt sich häufig zwar nicht ganz verhindern - aber stark vermindern. Auf die Problematik sensibilisierte Nachtschwärmerinnen und Nachtschwärmer sowie allgemeine Rücksichtnahme sind der Schlüssel zu weniger Lärmklagen. Berücksichtigen die Nachtschwärmer die folgenden Vorgaben, kann die Nachbarschaft ruhig schlafen:
-Nachtruhezeiten respektieren: Lärm zwischen 22 und 6 Uhr stört besonders.
-Beim Rauchen vor der Tür und beim Verlassen des Lokals die Unterhaltungslautstärke anpassen.
-Lärmige Aktivitäten, wie das Abspielen von Film und Musik, sollen während der Ruhezeiten drinnen stattfinden.
-Parkplatz- und Verkehrslärm beim Heimgehen auf ein Minimum reduzieren: Motorgeheul, quietschende Reifen, das Zuschlagen von Autotüren, Sound bei offenem Fenster und Hupkonzerte unterlassen.
-Beim Warten auf den öffentlichen Verkehr und auf dem Heimweg zu Fuss die Unterhaltungslautstärke anpassen.
Gastronomiebetriebe: Was tun?
Einerseits will man die eigenen Gäste ja nicht vergraulen, andererseits ist man auch auf den Goodwill der Nachbarschaft angewiesen. Betreiber von Restaurants, Gartenbeizen, Eventlokalen usw. sind verschiedentlich mit Lärmklagen aus der Nachbarschaft konfrontiert. Mit einfachen Massnahmen kann die Lärmproblematik eingedämmt werden, damit die Nachtschwärmer entspannt feiern können und die Nachbarschaft weniger gestört wird:
-Nachbarschaftsklagen ernstnehmen.
-Zusammen mit den Betroffenen Lösungen suchen.
-Die Gäste sensibilisieren und informieren. Dazu hat die Trägerschaft «Tag gegen Lärm» zusammen mit GastroSuisse attraktives Informationsmaterial zusammengestellt: Bierdeckel und Plakate.
-Die Mitarbeitenden bzgl. Lärmschutz schulen.
-Türen und Fenster ab 22 Uhr schliessen.
-Standort für Parkplätze optimal wählen.
Links:
Die offizielle Seite zum «Tag gegen Lärm»: www.laerm.ch
Internetseite des Amtes für Umwelt: http://www.llv.li/#/11923/larm
Kontakt:
Amt für Umwelt
Fabian Schierscher
T +423 236 61 85