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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Regierung genehmigt Bericht und Antrag über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2016

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015 den Bericht und Antrag an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein über den Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten für das Jahr 2016 genehmigt. Der Staatsbeitrag soll bei CHF 33. Mio. beibehalten werden.

Rückkehr zur jährlichen Festsetzung des Staatsbeitrages

Aufgrund einer Ende 2014 erfolgen Anpassung des Krankenversicherungsgesetzes wird der Staatsbeitrag an die Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung der übrigen Versicherten nicht mehr für drei Jahre definiert, sondern jährlich. Der Staatsbeitrag ist jeweils im Juni für das Folgejahr festzulegen. Über die Staatsbeiträge für die Jahre 2016 und 2017 (gemäss Beschluss des Landtags vom Juni 2014 je CHF 33 Mio.) ist somit neu zu befinden.

Beibehaltung des Staatsbeitrages für das Bemessungsjahr 2016 bei CHF 33 Mio.

Entsprechend den gesetzlichen Grundlagen beantragt die Regierung unter Darlegung aller entscheidungsrelevanten Sachverhalte, den Staatsbeitrag an die Kosten der übrigen Versicherten für das Bemessungsjahr 2016 auf CHF 33 Mio. festzulegen. Der Staatsbeitrag wird damit gegenüber 2015 unverändert beibehalten.

Erwartete Auswirkungen und flankierende Massnahmen

Der im Vergleich zu 2015 konstante Staatsbeitrag ist im Hinblick auf die Durchschnittsprämie neutral. Alle anderen Einflussgrössen auf die Prämien, vor allem die Kostenentwicklung und die Veränderung von Reserven, sind separate Faktoren, welche bei der Festlegung der Prämien für das kommende Jahr berücksichtigt werden.

Als Begleitmassnahmen zur Dämpfung der Kostenentwicklung wurde von der Regierung zwischenzeitlich eine Reihe von tariflichen Massnahmen verabschiedet. Die vom Ministerium für Gesellschaft angekündigte KVG-Revision wurde an den Landtag zur Beratung überwiesen.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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