ikr: Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Mindestertragssteuer
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 5. Mai 2015 den Bericht und Antrag betreffend die die Vorprüfung der parlamentarischen Initiative zur Mindestertragssteuer zuhanden des Landtags genehmigt.
Am 20. April 2015 wurde eine parlamentarische Initiative zur Mindestertragssteuer eingereicht. Gemäss Art. 9a des Gesetzes über den Geschäftsverkehr des Landtages mit der Regierung und die Kontrolle der Staatsverwaltung hat die Regierung ein Initiativbegehren von Mitgliedern des Landtags einer Vorprüfung zu unterziehen, bevor dieses im Landtag behandelt werden kann. Die Regierung überprüft dabei innert einer Frist von vier Wochen ab Überweisung, ob die Initiative mit der Verfassung und den bestehenden Staatsverträgen vereinbar ist und in formeller Hinsicht den legistischen Grundsätzen entspricht.
Mit der Initiative beabsichtigen die Initianten, die Mindestertragssteuer auf CHF 2'000 zu erhöhen.
Die Regierung kommt nach erfolgter Prüfung zum Resultat, dass die gegenständliche Initiative sowohl mit der Verfassung als auch mit den bestehenden Staatsverträgen übereinstimmt. Auch die notwendige legistische Prüfung wurde vorgenommen. Zudem macht die Regierung kurze Ausführungen zu den Berechnungen in der Begründung der Initiative, zu den bisherigen Bestrebungen zur Erhöhung der Mindestertragssteuer sowie zur vorgeschlagenen Inkrafttretensregelung.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
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