ikr: Interpellationsbeantwortung betreffend Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 12. Mai 2015 die Interpellationsbeantwortung der Regierung an den Landtag betreffend Staatsvertrag für den ökologischen Zustand des Alpenrheins genehmigt.
Die Regierung beantwortet mit der Interpellationsbeantwortung die spezifischen Fragen der Interpellanten bezüglich Aufweitungsprojekte am Alpenrhein und zum Schutz bestimmter geschützter und seltener Tier- und Pflanzenarten. Die Regierung unterstützt die Bestrebungen zur Verbesserung der Lebensräume sowie der ökologischen Bedingungen für die im Grenzabschnitt vorkommenden bedrohten Arten im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten.
Gemäss dem Entwicklungskonzept Alpenrhein tangieren vier von insgesamt 19 Massnahmen für Aufweitungen das liechtensteinische Hoheitsgebiet. Zur Klärung der Frage, ob die Massnahmen realisierbar sind, müssten vertiefte Überprüfungen und Studien angestellt werden. Ein Staatsvertrag mit der Schweiz zur Planung und Umsetzung von Flussaufweitungen wird aus heutiger Sicht nicht als notwendig erachtet.
Bei Gewässeraufweitungen besteht insbesondere ein Konflikt mit der landwirtschaftlichen Bodennutzung. Aus übergeordneter raumplanerischer, in die Zukunft gerichteter Betrachtungsweise gibt es nach Ansicht der Regierung Gründe dafür, Gewässeraufweitungen auch am Alpenrhein als Option zu bewahren. Entscheidungen zur weiteren Entwicklung des Alpenrheins sind zudem wegen den in kommenden Jahren anstehenden Dammsanierungen zeitnah zu treffen.
Die Prioritäten in der Bodenwidmung müssen gesellschaftspolitisch diskutiert und entschieden werden. Die Regierung lädt den Hohen Landtag dazu ein, sich zu diesen zukunftsweisenden Fragen zu äussern, damit die Regierung ein Stimmungsbild darüber erhält, in welche Richtung die zukünftigen Arbeiten nach Ansicht des Landtages auszurichten sind.
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Ministerium für Infrastruktur und Umwelt sowie Sport
Stephan Jäger
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