ikr: Auswertung der Prämienverbilligung für einkommensschwache Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2014
Vaduz (ots/ikr) -
Gemäss Art. 24b des Gesetzes über die Krankenversicherung (KVG) und Art. 92 der Verordnung zum Gesetz über die Krankenversicherung (KVV) fällt dem Amt für Gesundheit die Durchführung der Prämienverbilligung zu.
Im Jahr 2014 gingen insgesamt 4'209 Anträge (Vorjahr 4'675 - 10%) von Versicherten beim Amt für Gesundheit ein, was etwa 13.7 % der erwachsenen Wohnbevölkerung entspricht.
Insgesamt konnte 2'708 Anträge (64.3 %, Vorjahr 86.7 %) stattgegeben werden. Negative Entscheide mussten 1'501 (35.7 %, Vorjahr 13.3 %) erlassen werden, wobei in 99.5 % der Fälle (1'493) die Erwerbsgrenzen überschritten wurden. Die überdurchschnittliche Zunahme der Absagen erklärt sich durch die Veränderungen der Anspruchsvoraussetzungen, die der Landtag im Rahmen der KVG-Revision 2012 beschlossen hatte.
Die im Jahr 2014 tatsächlich ausgerichteten Beiträge des Landes für die Prämienverbilligung betrugen CHF 4'415'239.45 (Vorjahr CHF 6'730'771.80; - 34.4%).
Weiter lässt sich aus den genannten Zahlen errechnen, dass im Jahr 2014 im Durchschnitt pro Bezüger CHF 1'630.45 (CHF 135.90 / Monat) an Subventionen nach KVG ausgerichtet wurden. Dies ist eine im Vergleich zum Vorjahr um CHF 29.40 geringere durchschnittliche Prämienverbilligung. Die niedrigere Subvention wird durch die oben erwähnte KVG-Revision 2012 erklärt.
Der Abschlussbericht für das Jahr 2014 kann beim Amt für Gesundheit oder als Download unter: www.ag.llv.li (Versicherung - Krankenversicherung - Prämienverbilligung) bezogen werden.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Amt für Gesundheit, Aeulestr. 51, Postfach 684, 9490 Vaduz gerne zur Verfügung: Tel.: +423 / 236 73 43; Fax: +423 / 236 73 50, E-Mail: cornelia.konrad@llv.li
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