ikr: Abänderung des Markenschutzgesetzes
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat an ihrer Sitzung vom 30. Juni 2015 die Stellungnahme an den Landtag zu den anlässlich der ersten Lesung betreffend die Abänderung des Markenschutzgesetzes sowie die Abänderung des Patentanwaltsgesetzes aufgeworfenen Fragen verabschiedet. Der Landtag hatte diese Änderungen in der Juni-Sitzung in erster Lesung beraten (siehe Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag Nr. 48/2015). Die Gesetzesänderungen sind zum einen notwendig, da aufgrund des einheitlichen Zollgebietes mit der Schweiz zollrechtliche Bestimmungen anzupassen sind. Zum anderen wird die Vertretungsbefugnis von Patent- und Rechtsanwälten aus dem EWR vor den liechtensteinischen Behörden gelockert, um die EWR-rechtlichen Bestimmungen und Vorgaben (Dienstleistungsverkehrsfreiheit) zu erfüllen.
Die Stellungnahme der Regierung beantwortet verschiedene Fragen der Landtagsabgeordneten, soweit diese im Zuge der ersten Behandlung im Landtag nicht oder nicht abschliessend beantwortet werden konnten. Sie erläutert unter anderem Fragen im Zusammenhang mit Produktpiraterie und die Verfolgung von Markenfälschungen an der Grenze sowie im Inland.
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