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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Vernehmlassungsbericht der Regierung zur Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäschereibestimmungen im Strafgesetzbuch verabschiedet

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 17. Juli 2015 den Vernehmlassungsbericht zur Abänderung des Strafgesetzbuches verabschiedet. Die Vernehmlassungsfrist endet am 21. August 2015.

Mit der vorgeschlagenen Anpassung des Strafgesetzbuches soll der Vortatenkatalog der Geldwäschereibestimmung von § 165 StGB um die schweren Steuerdelikte Steuerbetrug (Art. 88 Mehrwertsteuergesetz und 140 Steuergesetz) und qualifizierte Steuerhinterziehung (Art. 89 Mehrwertsteuergesetz) erweitert werden. Liechtenstein orientiert sich dabei an der diesbezüglichen aktuellen österreichischen Rechtslage.

Die Financial Action Task Force (FATF) hat im Februar 2012 Steuerdelikte in ihre Empfehlungen zum Vortatenkatalog zur Geldwäscherei aufgenommen. Moneyval, der Expertenausschuss des Europarats für Fragen der Bekämpfung der Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung, hat diese Empfehlungen übernommen. Als Mitglied des Europarats wurden diese somit auch für Liechtenstein anwendbar. Die nächste Moneyval-Evaluation Liechtensteins betreffend die Umsetzung der entsprechenden Bestimmungen wird 2018/2019 stattfinden. Sollte sich der betreffende FATF-Standard zwischenzeitlich weiterentwickeln, werden weitere Anpassungen im Strafgesetzbuch zu prüfen sein.

"Liechtenstein setzt mit der Erweiterung des Vortatenkatalogs der Geldwäschereibestimmung um schwere Steuerdelikte einen weiteren Schritt in der Umsetzung der internationalen Standards in der Geldwäschereibekämpfung. Die Weiterentwicklung der Standards ist ein laufender Prozess, der uns auch in Zukunft fordern wird", betont Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Harald Oberdorfer, Amt für Justiz
T +423 236 65 90

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