ikr: Vernehmlassungsvorlage zu EMIR verabschiedet
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 18. August 2015 den Vernehmlassungsbericht zum Erlass eines EMIR-Durchführungsgesetzes verabschiedet.
Die Abkürzung EMIR (European Market Infrastructure Regulation) steht international als Sammelbezeichnung für die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 und die relevanten Delegierten Verordnungen und Durchführungsverordnungen der Europäischen Kommission. Damit sollen die Risiken aus ausserbörslich gehandelten Derivaten (Over the Counter-Derivate - OTC-Derivate) gemindert sowie die Transparenz des gesamten Derivatemarktes verbessert werden. Der Anwendungsbereich der EMIR umfasst dabei ein Transaktionsregister, zentrale Gegenparteien und so genannte finanzielle Gegenparteien (Wertpapierfirmen, Banken, Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, UCITS und deren Verwaltungsgesellschaften, Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung und von AIFM verwaltete Investmentfonds) wie auch alle sonstigen Unternehmen, die Derivatekontrakte abschliessen (so genannte nichtfinanzielle Gegenparteien).
Die Vernehmlassungsfrist endet am 6. Oktober 2015. Der Vernehmlassungsbericht kann bei der Regierungskanzlei oder auf deren Homepage (www.rk.llv.li - Vernehmlassungen) bezogen werden.
Kontakt:
Ministerium für Präsidiales und Finanzen
Markus Biedermann, Generalsekretär
T +423 236 60 09