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Fürstentum Liechtenstein

ikr: KVG-Revision verabschiedet, Referendum angekündigt

Vaduz (ots/ikr) -

Ministerium zeigt sich mit der vom Landtag mit grosser Mehrheit verabschiedeten KVG-Revision zufrieden. Den Bedenken des Referendumskomitees bezüglich einer möglichen Entsolidarisierung im Gesundheitswesen werden Fakten gegenübergestellt.

Regierungsrat und Gesundheitsminister Mauro Pedrazzini ist mit der vom Landtag in dieser Woche beschlossenen KVG-Revision sehr zufrieden. Gegenüber der Vernehmlassungsvorlage wurden einige Anpassungen vorgenommen, die wesentlichen Kernpunkte sind jedoch erhalten geblieben: Moderate Erhöhung der Kostenbeteiligung, welche zu geringeren Prämien führt, Neugestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Leistungserbringern und dem Krankenkassenverband, Beschleunigung und Vereinfachung der Wirtschaftlichkeitsverfahren sowie Erhöhung der Transparenz in den Kosten.

Referendumskomittee kritisiert Erhöhung der Kostenbeteiligung Der Betrag der Kostenbeteiligung von neu CHF 1'400 stellt den Maximalbetrag dar für den Fall, dass in einem Jahr sehr hohe Leistungen benötigt werden. Für die Beurteilung der Belastung der Versicherten, ob nun krank oder gesund, gilt es jedoch die Summe aus Prämien und Kostenbeteiligung berücksichtigt werden. Die Prämien liegen heute bei rund CHF 4'000 pro Jahr. Es war daher angezeigt, mit der Revision das Gleichgewicht zwischen Prämien und Kostenbeteiligung in Richtung Kostenbeteiligung zu verschieben. Eine höhere Kostenbeteiligung führt zu geringeren Prämien für alle Versicherten, also auch für Rentner und chronisch Kranke. Das Referendumskomitee scheint diesem Effekt zu wenig Beachtung geschenkt zu haben.

KVG-Revision führt nicht zu Entsolidarisierung - System der Prämienverbilligung stark ausgebaut

Durch die höhere Kostenbeteiligung sinken die Prämien für alle Versicherten. Chronisch Kranke bleiben weiterhin vollkommen befreit von der Kostenbeteiligung. Rentner bezahlen auch in Zukunft eine markant geringere Kostenbeteiligung als die übrigen Erwachsenen und profitieren damit weiterhin von der Solidarität der jüngeren Generation. Durch den Ausbau des Systems der Prämienverbilligung erhalten einkommensschwache Haushalte neu zusätzlich einen Anteil an die bezahlte Kostenbeteiligung, zudem wurden die Einkommensgrenzen für Ehepaare erhöht. Im Bereich der Ergänzungsleistungen wurden Pauschalbeträge angepasst, damit künftig keine Lücken mehr bei der Abdeckung der Gesundheitskosten entstehen. Die Erhöhung der Kostenbeteiligung geht also mit einer Reihe von flankierenden Massnahmen einher. Es kann daher nicht von einer Entsolidarisierung durch die KVG-Revision gesprochen werden

Mögliche Mehrbelastung moderat

Die Veränderung in der Belastung durch das neue Gesetz hängt von den im Kalenderjahr benötigten Leistungen ab. Versicherte, die keine Leistungen benötigen, profitieren von der günstigeren Prämie von rund CHF 300 pro Jahr. Bei einem Leistungsumfang von über CHF 7'000 beträgt die Mehrbelastung gegenüber dem heutigen Gesetz CHF 285 für Erwachsene unterhalb des Rentenalters und CHF 235 für Rentner. Für Bezüger von Prämienverbilligung ist die Mehrbelastung noch deutlich geringer.

Kontakt:

Ministerium für Gesellschaft
Sandro D'Elia, Generalsekretär
T +423 236 60 10

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