ikr: Erneute Falschdarstellung der Referendumsgruppe
Vaduz (ots/ikr) -
Der Forumsbeitrag vom 22. Oktober der Gruppe fL21, welche das Referendum gegen die KVG-Revision ergriffen hat, enthält Falschdarstellungen, welche einer Korrektur bedürfen. Die Situation einer Familie mit zwei Jugendlichen ist unrichtig dargestellt worden.
Das vorgebrachte Beispiel einer Familie mit zwei Jugendlichen ist falsch. Kinder bezahlen weder Prämie noch Kostenbeteiligung, Jugendliche (bis 20 Jahre) bezahlen die halbe Prämie und keinerlei Kostenbeteiligung. Das ist heute so und wird sich durch die KVG-Revision nicht ändern. Eine Familie, bestehend aus zwei Erwachsenen und zwei Jugendlichen, wird daher bei sehr hohen Gesundheitskosten aktuell CHF 1'600 (und nicht CHF 2'400 wie von fL21 behauptet) und gemäss der KVG-Revision CHF 2'800 (und nicht CHF 4'200) an Kostenbeteiligung zu leisten haben. Diese theoretischen Mehrkosten fallen aber nur dann an, wenn beide Elternteile in diesem Jahr Kosten von je über CHF 6'200 haben. Derartige Jahre sind sehr selten. Die Auswertung der Gesundheitskosten in Liechtenstein ergibt dafür eine Wahrscheinlichkeit von unter 5 Prozent.
Durch die höhere Kostenbeteiligung aller Versicherten entsteht jedoch eine Entlastung auf der Prämienseite. Diese ist berechenbar und beträgt CHF 315 pro Jahr, basierend auf den Gesundheitskosten der Versicherten im Jahr 2013.
Die Familie erfährt also durch die KVG-Revision in einem Jahr ohne Leistungen für die beiden Erwachsenen eine Entlastung von CHF 630 aufseiten der Prämien, bei den beiden Jugendlichen beträgt die Entlastung CHF 315 (Jugendliche bezahlen die halbe Prämie). Insgesamt beträgt die Entlastung der Familie also CHF 945 pro Jahr.
Wenn für die beiden Erwachsenen im selben Jahr je sehr hohe Gesundheitskosten anfallen, beträgt die Mehrbelastung gegenüber heute also CHF 255 (Mehrkosten bei Kostenbeteiligung von CHF 1'200 minus Entlastung von CHF 945). Fallen in einem Jahr nur für einen der Erwachsenen hohe Kosten an und der andere bleibt gesund, resultiert gegenüber heute eine Ersparnis. Die Gesundheitskosten der beiden Jugendlichen spielen in den Beispielen keine Rolle, denn für sie fällt vor und nach der KVG-Revision keine Kostenbeteiligung an.
Die KVG-Revision wird sich also für die Familie in diesem Beispiel in den meisten Jahren als kostensenkend erweisen. Mit der Einsparung in einem Jahr, in dem die beiden Erwachsenen keine Leistungen der Krankenkasse benötigen, können also fast vier Jahre mit sehr hohen Gesundheitskosten für beide Erwachsene gegenfinanziert werden.
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