Alle Storys
Folgen
Keine Story von Fürstentum Liechtenstein mehr verpassen.

Fürstentum Liechtenstein

ikr: Bericht und Antrag der Regierung betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags)

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2015 den Bericht und Antrag betreffend die Abänderung des 25. Hauptstückes des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches (Totalrevision des Miet- und Pachtvertrags) und die Totalrevision des Verfahrens in Bestandstreitigkeiten (Teilrevision der Zivilprozessordnung sowie Abänderung der Exekutionsordnung) genehmigt.

Der Mietvertrag und der nichtlandwirtschaftliche Pachtvertrag werden einer Gesamtrevision nach schweizerischem Vorbild, dem schweizerischen Obligationenrecht, unterzogen, wobei aber iechtenstein-spezifische Aspekte berück¬sichtigt werden.

Der Mieterschutz, insbesondere der Kündigungsschutz, soll bei gleichzeitigem Schutz des Eigentums verbessert werden. Neu gelten sowohl der Schutz vor unzulässigen Mietzinsen als auch der Kündigungsschutz auch für Geschäftsraummieter. Das gegenständlich eingeräumte Mass an Mieterschutz liegt dabei aufgrund der besonderen Marktverhältnisse gewollt unter dem Niveau des schweizerischen Obligationenrechts, und deutlich unter demjenigen des österreichischen Mietrechts.

Im Pachtrecht werden die meisten Neuerungen, die im Mietrecht vorgesehen sind, angepasst an die Besonderheiten des Pachtrechts übernommen. Ausgeklammert bleibt weiterhin das landwirtschaftliche Pachtrecht, welches in einer besonderen Gesetzgebung geregelt ist und vorläufig unverändert bleibt.

Zudem wird vorgeschlagen, auch das in der Zivilprozessordnung geregelte sog. Bestandverfahren zu aktualisieren.

Die gegenständliche Vorlage ist damit, im Gegensatz zur 1993 gescheiterten Regierungsvorlage, keine reine Mieterschutzvorlage mehr, sondern klärt auch die Rechte der Vermieter und verschiedene weitere Rechts- und Verfahrensfragen. Ziel der Regierung ist ein zeitgemässes, liberales Miet- und Pachtrecht, welches den Besonderheiten Liechtensteins Rechnung trägt und für alle involvierten Parteien mehr Rechtssicherheit bringt.

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Bernd Hammermann, Leiter Amt für Justiz
T +423 236 62 00

Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
Weitere Storys: Fürstentum Liechtenstein
  • 03.11.2015 – 14:27

    ikr: Prüfungskommission für Rechtsanwälte neu bestellt

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. November 2015 die Prüfungskommission für Rechtsanwälte für die Mandatsperiode 2015 bis Oktober 2019 neu bestellt. Die Prüfungskommission für Rechtsanwälte erfährt keine Mutation. Den Vorsitz übernimmt wieder Hilmar Hoch vom Staatsgerichtshof. Als Mitglieder der Kommission bestellt werden Andreas Batliner (VGH), Pius Heeb (RAK), Walter Krabichler (OGH) ...

  • 03.11.2015 – 14:05

    ikr: Interpellationsbeantwortung betreffend einen Vergleich der Lohnnebenkosten

    Vaduz (ots/ikr) - Die Regierung hat am 3. November 2015 die Interpellationsbeantwortung betreffend die Lohnnebenkosten in Liechtenstein im Vergleich mit den umliegenden Ländern Schweiz, Österreich und Deutschland zu Handen des Landtags genehmigt. Drei Abgeordnete hatten mit Datum vom 3. August 2015 die Interpellation zu den Lohnnebenkosten in Liechtenstein im ...

  • 02.11.2015 – 13:08

    ikr: Fachkurs für Führungsunterstützung

    Vaduz (ots/ikr) - Die Führungsunterstützung im Dienste der Einsatzleitung bei Grossereignissen ist zur Sicherstellung der Führung unabdingbar. Zu diesem Thema findet ein Fachkurs für Führungsunterstützung vom 6. - 7. November 2015 im FW-Depot Vaduz statt. Die Teilnehmer kennen die Anforderungen, die Abläufe und die notwendige Infrastruktur eines Führungsstandortes und wenden dazu die notwendigen Führungsmittel ...