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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Die Erhöhung der Energieförderabgabe wird um 1 Jahr verschoben

Vaduz (ots/ikr) -

Die Regierung hat am 3. November 2015 die Abänderung der Energieeffizienzverordnung (EEV) genehmigt und setzt damit eine weitere Massnahme zur Abfederung der Frankenstärke für den Werkplatz um.

Massnahmenbündel der Regierung

Die Aufhebung des Frankenmindestkurses zum Euro von 1.20 am 15. Januar 2015 durch die Schweizerische Nationalbank stellte den Werkplatz Liechtenstein vor grosse Herausforderungen, welchen seitens der Unternehmen mit verschiedenen Massnahmen begegnet wurde. Die Regierung ihrerseits hat verschiedene Massnahmen erarbeitet, welche von liquiditätssichernden über kostendeckelnde bzw. kostensenke bis hin zu die Wettbewerbsfähigkeit steigernde Massnahmen reichten. Bereits im März dieses Jahres beschloss die Regierung diesbezüglich die Verdoppelung des Budgets 2015 für die Innovations- und Exportschecks und kündigte an, dass die Erhöhung der Energieförderabgabe von 1.0 Rp./kWh auf 1.5 Rp./kWh per 1.1.2016 um ein Jahr verschoben werde, sofern der Franken-Euro-Kurs per 1. Oktober 2015 nicht über 1.10 liegt. Diese kostendeckelnde Massnahme soll die Unternehmen in ihren eigenen Massnahmen zur Abfederung der Frankenstärke zusätzlich unterstützen, um ein wenig Zeit zu gewinnen, notwendige Anpassungen auf dieses neue monetäre Umfeld vornehmen zu können. Nachdem nun am Stichdatum 1. Oktober 2015 der offizielle Franken-Euro-Kurs zu keinem Zeitpunkt diese 1.10 erreichte, wird die Verordnung wie geplant entsprechend angepasst.

Notwendige Sanierung des Fonds für Einspeisevergütung

Vor rund einem Jahr hatte der Landtag der Revision des Energieeffizienzgesetzes zugestimmt. Eines der Ziele der Vorlage war die Behebung des negativen Saldos des Fonds für Einspeisevergütung. Ohne Behebung drohte im Jahre 2023 ein negativer Saldo zu Lasten des Landes in Höhe von CHF 20 - 35 Mio. Die Anpassung der Förderabgabe würde den Saldo bis 2022 ausgleichen und bis 2030 ausgeglichen halten, wodurch eine weitere Belastung des Staatshaushaltes vermieden werden könnte. Mit der Verschiebung der Erhöhung der Energieförderabgabe sieht die Regierung dieses Ziel auf diese lange Sicht als nicht gefährdet, die Zielerreichung verschiebt sich allerdings um ein Jahr, was aber vertretbar erscheint, da es keine Auswirkungen auf den Staatshaushalt haben wird.

Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer sieht in dieser Massnahme auch ein wichtiges Signal an der Werkplatz: "Wenn wir von guten Rahmenbedingungen sprechen, muss alles daran gesetzt werden, diese auch in schwierigen Zeiten zu verteidigen und somit dem Werkplatz im Rahmen des Machbaren kurz- bis mittelfristig Planungssicherheit zu geben."

Kontakt:

Ministerium für Inneres, Justiz und Wirtschaft
Christian Hausmann, Leiter Amt für Volkswirtschaft
T +423 236 68 80

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