ikr: Abänderung der Verordnung zum Strassenverkehrsgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 17. November 2015 die Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über technische Anforderungen an Transportmotorwagen und deren Anhänger (TAFV1), die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über technische Anforderungen an Motorräder, Leicht-, Klein- und dreirädrige Motorfahrzeuge (TAFV3) und die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV) genehmigt.
Bei diesen Verordnungsänderungen handelt es sich um den Nachvollzug von Schweizer Verordnungsänderungen, die die weiterentwickelten technischen Anforderungen der EU an die Geräuschentwicklung von Motorrädern übernehmen. Damit kann ab 2017 die Zulassung von Motorrädern verboten werden, die mit Systemen ausgerüstet sind, die nur dazu dienen, mehr Lärm zu erzeugen.
Eine weitere Änderung betrifft die Erteilung von Kontrollschildern an Autohändler. Für die Anzahl Händlerschilder pro Betrieb wird neu auch die Zahl der verkauften leichten Motorwagen als Kriterium berücksichtigt. So können auch Autohändlerbetriebe ohne Garagenbetrieb mehrere Händlerschilder beziehen und mehreren Kaufinteressierten gleichzeitig ein Fahrzeug für Probefahrten überlassen.
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