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Timeshare-Branche schafft klare Ausstiegsmöglichkeiten aus den Verträgen

Berlin (ots)

In Europa gibt es ca. 1,5 Mio. Inhaber von Timeshare-Verträgen. Timesharing ist eine beliebte Art der Feriengestaltung. Was aber ist mit jenen Timeshare-Inhabern, die aus Altersgründen, Krankheit oder finanziellen Problemen nicht länger mehr in den Urlaub fahren können und aus ihren oft zeitlich unbegrenzten Verträgen aussteigen möchten? Für diese Gruppe hält die Timeshare-Branche nun Lösungen bereit.

Der Dachverband der europäischen Teilzeit- und Ferienwohnrechtbranche RDO (Resort Development Organisation) ist sich der Probleme bewusst, vor denen Timeshare-Eigentümer stehen, die ihre Ferienwohnrechte in den 1980er oder 90er Jahren gekauft haben. In diesen sogenannten "Erbfällen" wurden oft Ferienwohnrechte "für alle Zeiten" verkauft. Sie konnten einen Vertragszeitraum von bis zu 80 Jahren umfassen.

Die RDO hat jetzt den Verhaltenskodex für ihre Mitglieder erweitert, um jenen Timeshare-Eigentümern, die ihr Ferienwohnrecht veräußern möchten, größere Flexibilität und mehr Optionen bei der Vertragsbeendigung zu bieten. Die neuen Erweiterungen gehen dabei über die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinaus. Neben der neuen Vorschrift, dass alle RDO Mitglieder über ein Ausstiegsprogramm verfügen müssen, wurden folgende Punkte in den Kodex aufgenommen, auch wenn diese bei einigen RDO Mitgliedern und deren Clubs bereits seit Jahren gängige Praxis sind:

   - Im Todesfall eines Miteigentümers kann der überlebende 
Eigentümer sein Ferienwohnrecht aufgeben. Die Berechtigten eines 
Testaments sind hinaus nicht verpflichtet, das Ferienwohnrecht zu 
übernehmen, wenn sie dies nicht möchten.
   - Insolvente Eigentümer von Ferienwohnrechten können das 
Ferienwohnrecht kostenlos zurückgeben.
   - Wenn ein Alleineigentümer oder ein Miteigentümer von 
Ferienwohnrechten an einer Langzeiterkrankung leidet, die ihn davon 
abhält, in absehbarer Zeit in seine Urlaubsanlage zu reisen, kann der
Ferienwohnrechtsanspruch aufgegeben werden.
   - In allen anderen Fällen kann ein Eigentümer seinen 
Ferienwohnrechtsanspruch jederzeit aufgeben, vorbehaltlich der 
Zustimmung des jeweiligen Anbieters (RDO Mitglied). In diesen Fällen 
darf eine Aufgabegebühr jedoch nicht die Summe von 3 Jahresbeiträgen 
der aktuellen Instandhaltungskosten übersteigen.

"Wir haben mit der Vereinigung der Timeshare-Inhaber TATOC (The Association of Timeshare Owners Committees) intensiv zusammengearbeitet, um akzeptable Lösungen für jene Eigentümer zu finden, die zwingende Gründe haben, ihr Ferienwohnrecht eher zurückzugeben statt es weiterzuverkaufen," sagte RDO Geschäftsführer Paul Gardener Bougaard. "Während in der Vergangenheit eines der größten Verkaufsargumente von Timeshare die Tatsache war, dass es den Eigentümern viele Jahre lang einen qualitativ hochwertigen Urlaub mit der Möglichkeit bot, diesen Vorteil auch an ihre Kinder weiterzugeben, führen heute Rezession, verbunden mit Veränderungen der Verpflichtungen bei langfristigem Eigentum, letztendlich dazu, dass wir unseren Kodex überprüfen und aktualisieren mussten. Wir werden den Kodex weiterhin regelmäßig überprüfen, um sicherzustellen, dass die Belange der Timeshare-Besitzer stets richtig behandelt werden."

Mehr über RDO unter www.rdo.org

Kontakt:

Resort Development Organisation (RDO)
German Chapter
Schumannstrasse 9
D-10117 Berlin
Phone: +49 30 884 601 14
E-mail: rdogermany@rdo.org

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