Anlaufstelle behandelt Beanstandungen über die kantonale Verwaltung
Luzern (ots)
Eine unabhängige Anlaufstelle soll künftig Beanstandungen von Bürgerinnen und Bürgern über die Verwaltung des Kantons Luzern entgegennehmen. Damit können Transparenz und Kontrolle der Administration erhöht werden. Der Regierungsrat legt dem Kantonsrat einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor und erfüllt dadurch einen Auftrag des Parlamentes.
Künftig sollen Bürgerinnen und Bürger Beanstandungen über die kantonale Verwaltung einfacher und ohne formelles juristisches Verfahren bei einer unabhängigen Anlaufstelle anbringen können. Die Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten stellt ein niederschwelliges Angebot für Personen dar, die ? zum Beispiel aufgrund der Geringfügigkeit der Sache oder eines Kostenrisikos ? kein Interesse an einem Rechtsverfahren haben und eine Meldung an eine unabhängige Stelle gegenüber einer förmlichen Beschwerde an die oberen Instanzen vorziehen.
Die geplante Anlaufstelle nimmt gemeldete Beanstandungen zur Prüfung entgegen und kann der Verwaltung in diesen Fällen Anregungen und Empfehlungen geben. Sie kann weitere Abklärungen treffen, wobei die Verwaltung sie dabei unterstützen und die erforderlichen Auskünfte erteilen muss. Die Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten ergänzt die bereits bestehenden Institutionen und Instrumenten der Verwaltungsrechtspflege und der Verwaltungsaufsicht.
Meldende Personen aus der Verwaltung sollen geschützt werden
Die Angestellten der Verwaltung erhalten mit dieser Neuregelung die Möglichkeit, sich an die Anlaufstelle zu wenden, sofern sie einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit melden wollen und sich dies nicht innerhalb der Verwaltungsorganisation beheben lässt. Die Vertraulichkeit der meldenden Person wird gewahrt. In Zusammenhang mit der Regelung zur Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten sollen im Personalgesetz ergänzende Bestimmungen zu den Melde- und Anzeigerechten sowie eine Schutzbestimmung im Falle von Whistleblowing aufgenommen werden: Hat ein Angestellter eine Meldung über einen Missstand oder eine Unregelmässigkeit erstattet, darf er weder direkt noch indirekt im Arbeitsverhältnis benachteiligt werden.
Parlament lehnte Ombudsstelle mehrmals ab
Verschiedene parlamentarische Vorstösse forderten in der Vergangenheit, eine unabhängige Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten zu schaffen. Mit Postulaten in den Jahren 1990 und 2001 wurde die Einrichtung einer Ombudsstelle verlangt. 2004 erachtete der damalige Grosse Rat eine entsprechende Stelle zwar als sinnvoll, aber als nicht dringlich und zum diesem Zeitpunkt aus finanziellen Gründen als nicht realisierbar. Daraufhin befasste sich die Verfassungskommission im Zusammenhang mit der neuen Kantonsverfassung mit der Schaffung einer Ombudsstelle.
Die seit 2008 geltende Verfassung des Kantons Luzern sieht die Möglichkeit vor, durch Gesetz eine Ombudsstelle als Vermittlerin bei Konflikten zwischen Privaten und Behörden einzuführen. Bei den parlamentarischen Beratungen zur neuen Verfassung wurden indes verpflichtende Bestimmungen zur Schaffung einer Ombudsstelle abgelehnt. Weiter hat der Kantonsrat in der Märzsession 2013 auch die Motion M 189 «über die Einrichtung einer Ombudsstelle im Kanton Luzern» abgewiesen.
Vorlage setzt parlamentarische Vorstösse um
Am 10. September 2013 hat der Kantonsrat die Motion M 403 erheblich erklärt. Dieser Vorstoss, eingereicht im Namen der Aufsichts- und Kontrollkommission, forderte die Schaffung einer «Beschwerdestelle mit Anlaufstelle für Whistleblowing». Die von der Motion verlangte Stelle soll Beanstandungen von Bürgerinnen und Bürgern wie auch von Kantonsangestellten entgegennehmen. Sie soll regelwidriges Verhalten, Missstände und illegales Handeln untersuchen. Die nun vorliegende Gesetzesvorlage nimmt diese Forderungen auf. Weiter fliesst auch das Anliegen der Motion M 9 aus der vorangehenden Legislatur des Kantonsrates in die Vorlage ein, die eine «Verwaltungskontrollstelle» verlangt hatte.
Das Vernehmlassungsverfahren von Dezember 2013 bis Ende März 2014 hat unterschiedliche Rückmeldungen ergeben. Dies war aufgrund der parlamentarischen Diskussionen vergangener Jahre zu erwarten. Den finanzpolitischen Bedenken einiger Vernehmlassungsteilnehmer wird hauptsächlich damit Rechnung getragen, dass die Anlaufstelle für die Anfangsphase mit einem geringeren Stellenpensum von 40 Prozent ausgestattet wird. Die Anlaufstelle in Verwaltungsangelegenheiten soll fachlich selbständig und unabhängig sein. Sie wird vom Kantonsrat auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Vor der zweiten Amtsdauer 2020 bis 2024 wird sich der Regierungsrat gegenüber dem Kantonsrat im Sinne einer Evaluation zur Notwendigkeit und Zweckmässigkeit der Anlaufstelle äussern.
Strategiereferenz
Diese Botschaft/Massnahme dient der Umsetzung des folgenden Schwerpunktes in der Luzerner Kantonsstrategie: Solidarische Gesellschaft
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