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Fürstentum Liechtenstein

ikr: Zweite Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige

Vaduz (ots/ikr) -

Am 13. November 2015 hat das Ausländer- und Passamt die zweite Schlussauslosung von Aufenthaltsbewilligungen in diesem Jahr durchgeführt. Damit werden 19 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und vier zur erwerbslosen Wohnsitznahme vergeben. Anmeldungen für die nächste Auslosung nimmt das Ausländer- und Passamt vom 1. bis 29. Februar 2016 entgegen.

Mit der Schlussauslosung vom 13. November 2015 hat das Ausländer- und Passamt das zweite Auslosungsverfahren für Aufenthaltsbewilligungen an EWR-Staatsangehörige abgeschlossen. Unter der Aufsicht eines Landrichters wurden 19 Aufenthaltsbewilligungen zur Erwerbstätigkeit und vier Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme ausgelost.

Die ausgelosten Erwerbstätigen stammen aus Deutschland (8), Österreich (7), Italien (2), Ungarn (1) und Spanien (1). 63 Prozent davon sind männlichen und 37 Prozent weiblichen Geschlechts. Die Aufenthaltsbewilligungen zur erwerbslosen Wohnsitznahme teilen sich auf drei Männer und eine Frau auf. Zwei ausgeloste Personen stammen aus Deutschland und zwei aus Österreich.

Bewerbungen für die nächste Vorauslosung sind zwischen dem 1. und 29. Februar 2016 beim Ausländer- und Passamt einzureichen. Die Teilnahmeformulare sind ab Mitte Januar 2016 beim Ausländer- und Passamt erhältlich oder können dann unter www.apa.llv.li abgerufen werden.

Das liechtensteinische Auslosungsverfahren

Liechtenstein kommt mit der Auslosung und der damit verbundenen Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen seiner EWR-rechtlichen Verpflichtung im Sinne der ausgehandelten "Sonderlösung" nach, die im Beschluss Nr. 191/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses festgelegt wurde. Gemäss dieser Verpflichtung muss Liechtenstein die Hälfte der zu erteilenden Aufenthaltsbewilligungen durch ein Verfahren vergeben, das allen Bewerbern Chancengleichheit gewährleistet. Liechtenstein stellt dies mit einem Auslosungsverfahren sicher, das zweimal jährlich - jeweils im Frühling und im Herbst - durchgeführt wird.

Das Auslosungsverfahren erfolgt gemäss Personenfreizügigkeitsgesetz in zwei Stufen (Vor- und Schlussauslosung). An der Vorauslosung wird jeweils die doppelte Anzahl an Bewerbungen der zu vergebenden Bewilligungen gezogen. Die Personen, die im Rahmen der Vorauslosung gezogen wurden, haben dann rund sechs Wochen Zeit, die Teilnahmevoraussetzungen für die Schlussauslosung zu erfüllen.

Kontakt:

Ausländer- und Passamt
Thomas Amann, Abteilungsleiter Bewilligungen und Heimatschriften
T +423 236 61 45

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