ikr: Verordnungen zum Strassenverkehrsgesetz und zum Ordnungsbussengesetz abgeändert
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. November 2015 die Verordnung über die Abänderung der Strassensignalisationsverordnung (SSV), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsregelnverordnung (VRV), die Verordnung über die Abänderung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrsversicherungsverordnung (VVV), die Verordnung über die Abänderung der Verkehrszulassungsverordnung (VZV) und die Verordnung über die Abänderung der Ordnungsbussenverordnung (OBV) genehmigt.
Die Änderungen erfolgen, nachdem in den vergangenen Jahren immer mehr elektrisch angetriebene Motorfahrzeuge aufgekommen sind, die sich nur schwer in bestehende Fahrzeugkategorien einteilen lassen. Dazu gehören Elektro-Stehroller oder Velo-Rikschas mit Hilfsmotor. Stehrollerartige Fahrzeuge sollen bei den Verkehrsregeln vollständig den langsamen E-Bikes (bis 25 km/h) gleichgestellt werden, rikschaartige teilweise.
Neu wird auch klar geregelt, dass nur gehbehinderte Personen motorisierte Rollstühle und Fahrzeuge Fussgängerflächen benutzen dürfen. Altersschwache Personen, die nicht gehbehindert sind, müssen um eine Ausnahmebewilligung ansuchen.
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