ikr: Verordnung über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung genehmigt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 24. November die Verordnung über die Kostenziele in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung für das Jahr 2016 genehmigt.
Die Kostenziele werden auf Empfehlung der Kosten- und Qualitätskommission (KQK) jeweils Ende November für das Folgejahr festgelegt. Das Kostenziel für die Gesamtheit der Leistungserbringer beträgt +2.0%. Für bestimmte Kategorien von Leistungserbringern wurden sektorale Kostenziele definiert.
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