ikr: Abänderung der Betäubungsmittelverordnung genehmigt
Vaduz (ots/ikr) -
Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 15. Dezember 2015 die Abänderung der Verordnung über die Betäubungsmittel und die psychotropen Stoffe (Betäubungsmittelverordnung, BMV) genehmigt. Die Abänderung tritt am 1. Januar 2016 in Kraft. Sie war erforderlich, um Rechtslücken im Bereich der Betäubungsmittel, die nicht als Heilmittel verwendet werden, zu vermeiden. In der Schweiz wurde mit einer ausserordentlichen Veröffentlichung vom 2. November 2015, gültig ab 1. Dezember 2015, Anhang 6 Verzeichnis e der Verordnung des EDI über die Verzeichnisse der Betäubungsmittel, psychotropen Stoffe, Vorläuferstoffe und Hilfschemikalien (Betäubungsmittelverzeichnisverordnung, BetmVV-EDI) abgeändert.
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