ikr: Die Regierung erlässt zwei Verordnungen zum Tierschutzgesetz
Vaduz (ots/ikr) -
Mit der Verordnung über den Tierschutz beim Züchten und der Verordnung über die Haltung von Wildtieren hat die Regierung neue Bestimmungen zum Tierschutz erlassen. In diesem Zusammenhang erfolgte auch die Anpassung der Tierschutzverordnung.
Die Verordnung über den Tierschutz beim Züchten konkretisiert die in Tierschutzgesetz und Tierschutzverordnung bereits enthaltenen Grundsätze. Die Bestimmungen zielen darauf ab, dass die Zahl erblich bedingt belasteter Tiere abnimmt. Dazu werden die Merkmale und Symptome aufgelistet, die im Zusammenhang mit dem Zuchtziel zu mittleren oder starken Belastungen führen können. Im Weiteren werden die Belastungskriterien angeführt, die Belastungsbeurteilung geregelt und schliesslich verbotene Zuchtformen aufgelistet.
Die Wildtierverordnung konkretisiert die Vorschriften der Tierschutzverordnung zur Haltung und zum Umgang mit Wildtieren. Es werden insbesondere für einzelne Tierarten die Vorgaben für Gehegeeinrichtung, Fütterung und Pflegemassnahmen präzisiert. Ungefährliche Giftschlangen können heute schon im Gegensatz zu allen andern Giftschlangen ohne Bewilligung gehalten werden. Die Verordnung listet jetzt im Anhang die als ungefährlich eingestuften Giftschlangen auf.
Beide Verordnungen orientieren sich an den schweizerischen Rezeptionsvorlagen und werden am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Kontakt:
Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen
Peter Malin, Landestierarzt
T +423 236 73 20