ikr: Regierung verabschiedet Vernehmlassungsbericht betreffend die Neuregelung der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung in Liechtenstein
Vaduz (ots/ikr) -
Am 15. Dezember 2015 verabschiedete die Regierung den Vernehmlassungsbericht betreffend die Neuregelung der Finanzierung der ausserhäuslichen Kinderbetreuung, d.h. von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Mittagstischen. Die Vernehmlassungsfrist läuft bis zum 12. Februar 2016.
Schwerpunkt des Vernehmlassungsberichts ist die Beseitigung der bestehenden Ungleichbehandlung bei der Subventionierung von Kindertagesstätten, Tagesstrukturen und Mittagstischen. Zudem soll neu die tatsächlich erbrachten Betreuungsleistung anstatt wie bisher die bewilligten bzw. angebotenen Betreuungsplätze subventioniert werden.
Finanzierung der Mehrkosten durch die Familienausgleichskasse (FAK)
Durch diese Veränderungen ist mit einem Anstieg der subventionierten Betreuungsleistungen und damit der Kosten zu rechnen. Diese Zusatzkosten sollen primär durch Mittel aus der FAK finanziert werden, der Staatbeitrag wird wie bis anhin beibehalten. Neu soll jeder geleistete Betreuungstag (oder Bruchteile davon aliquot) mit einem per Verordnung festgelegten Frankenbetrag sowohl des Staates als auch der FAK subventioniert werden. Beim Kindergeld, welches die FAK ausrichtet, ist keine Änderung vorgesehen.
Monetarisierung der Gemeindebeiträge
Die Gemeinden unterstützen derzeit die ausserhäusliche Kinderbetreuung indem sie Räumlichkeiten kostenlos zur Verfügung stellen und/oder die Miete für Räumlichkeiten übernehmen, welche nicht in ihrem Eigentum sind. Die Regierung schlägt vor, dass diese Beiträge monetarisiert werden und ebenfalls als festgelegter Frankenbetrag pro geleisteten Betreuungstag an die Betreuungseinrichtungen ausbezahlt werden. Letztere haben dann die finanziellen Mittel, Räumlichkeiten anzumieten bzw. müssen Miete bezahlen, wenn sie öffentliche Gebäude nutzen. Damit ist eine Gleichbehandlung aller Anbieter auch auf Gemeindeebene gewährleistet. Es ist aber nicht beabsichtigt, den Staatsbeitrag durch diese zusätzliche Subventionierung durch die Gemeinden zu reduzieren.
Administration durch das Amt für Soziale Dienste
Die Auszahlung der Subventionen sowie die mit der ausserhäuslichen Kinderbetreuung anfallende Administration soll - wie bisher - durch das Amt für Soziale Dienste erfolgen.
Kontakt:
Ministerium für Gesellschaft
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