ikr: Soziale Sicherheit: Aktualisierung der Koordinierungsvorschriften im Verhältnis zur Schweiz
Vaduz (ots/ikr) -
Am 1. Januar 2016 wird die Verordnung (EG) Nr. 883/2004 auch im Verhältnis zur Schweiz in Kraft treten. Mit der Übernahme der Verordnung, die im Verhältnis Schweiz-EU bereits seit 1. April 2012 und im EWR seit 1. Juni 2012 Anwendung findet, wird die Problematik der versicherungsrechtlichen Unterstellung von Grenzgängern, die gleichzeitig in der Schweiz und in Liechtenstein arbeiten, gelöst. Neu gilt ab 1. Januar 2016 für Personen mit einer EFTA-Staatsangehörigkeit (CH/IS/LI/NO) Folgendes: Wird im Wohnsitzstaat eine Nebenerwerbstätigkeit von weniger als 25 % ausgeübt, so ist der Staat zuständig, in dem die Haupterwerbstätigkeit ausgeübt wird (75 % und mehr) und zwar für die gesamte Erwerbstätigkeit. Zudem ist es nicht mehr möglich, im einen Staat als Arbeitnehmer und im anderen Staat als selbständig Erwerbender unterstellt zu sein. Allerdings gilt für alle Sachverhalte, die vor dem 1. Januar 2016 bereits bestehen, noch eine Übergansfrist. Die Unterstellung nach den alten Koordinierungsvorschriften kann bis zu 10 Jahre fortdauern, sofern sich der Sachverhalt nicht ändert und die versicherte Person nicht ausdrücklich einen Antrag stellt, dass die Zuständigkeit nach den neuen Vorschriften beurteilt wird. Ansonsten gibt es keine wesentlichen Neuerungen. Insbesondere gilt unverändert, dass die Versicherungspflicht für die Krankenpflege immer am Wohnsitzstaat besteht.
Bei Fragen können Sie sich an folgende Institutionen wenden:
Amt für Gesundheit
Fachbereich Internationales Aeulestrasse 51, Postfach 684 9490 Vaduz Tel.: + 423 236 73 34 Internet: www.ag.llv.li
Amt für Volkswirtschaft
Arbeitslosenversicherung Poststrasse 1, Postfach 684 9490 Vaduz Tel.: +423 236 68 71 Internet: www.avw.llv.li
AHV-IV-FAK-Anstalten
Abteilung Beiträge und Leistungen Gerberweg 2, Postfach 84 9490 Vaduz Tel.: +423 238 16 16 Internet: www.ahv.li
Finanzmarktaufsicht
Bereich Versicherungen und Vorsorgeeinrichtungen Landstrasse 109, Postfach 279 9490 Vaduz Tel.: +423 236 73 73 Internet: www.fma-li.li
Kontakt:
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
Esther Schindler
T +423 236 60 61